Die Videosprechstunde ist seit 2020 regulär im GKV-System abrechenbar und hat sich seitdem als festes Element in der ambulanten Versorgung etabliert. Die Nutzungszahlen sind seit der Pandemie stabil, wenn auch nach dem Höhepunkt 2020/2021 leicht rückläufig.

Telemedizin-Nutzung in Deutschland: Kennzahlen 2026

KennzahlWert
Ärzte mit KBV-zertifiziertem Videodienstanbieterca. 80.000 (geschätzt, 2026)
Videosprechstunden pro Quartal (GKV, ca.)ca. 1,5 bis 2 Mio.
Anteil Videosprechstunden an Gesamtkonsultationenca. 2 bis 4 %
Häufigste FachrichtungenPsychiatrie, Psychotherapie, Allgemeinmedizin
Patientenalter Schwerpunkt25 bis 45 Jahre
Abbruchquote Videosprechstundeca. 5 bis 8 %
Durchschnittliche Dauer10 bis 15 Minuten
Zufriedenheitsrate Patientenca. 78 bis 85 %

Besonders stark vertreten ist die Telemedizin in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung. Hier wird inzwischen ein erheblicher Anteil der Konsultationen digital durchgeführt, da körperliche Untersuchungen selten nötig sind.

Einordnung für Ärzte

Die Abrechnung einer Videosprechstunde erfolgt über die gleichen EBM-Ziffern wie Präsenzkonsultationen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Niedergelassene Ärzte erhalten für die Einrichtung und den Betrieb der Videotechnik eine jährliche Technikpauschale.

Für angestellte Klinikärzte ist Telemedizin vor allem im Bereich der Nachsorge und Verlaufskontrolle relevant. Viele Kliniken bieten seit 2022 strukturierte Telemedizin-Ambulanzen an.

Aktuelle Entwicklungen

Die KBV hat die Liste der KBV-zertifizierten Videodienstanbieter 2025 aktualisiert und mehrere neue Anbieter zugelassen. Die gematik arbeitet an einer Einbindung von Videosprechstunden in die TI-Infrastruktur. Langfristig sollen Patientendaten aus Videokonsultationen direkt in die elektronische Patientenakte (ePA) einfließen.


Quellen:

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