Versicherungsberater in Deutschland werden auf zwei grundlegend verschiedene Weisen vergütet: über Provisionen, die die Versicherungsgesellschaft zahlt, oder über Honorare, die direkt vom Kunden bezahlt werden. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, besonders für Ärzte mit komplexem Versicherungsbedarf.

Vergütungsmodelle im Überblick

VergütungsmodellKosten für ArztInteressenkonfliktTransparenzTypische Anbieter
Provision (Abschluss)0 Euro direktMöglich (Provisionsanreiz)Pflicht zur OffenlegungMakler, Vertreter
Provision (Bestandspflege)0 Euro direktGeringBegrenztMakler, Vertreter
Nettopolice + Honorar100 bis 500 Euro/hKeinVollständigHonorarberater
Consulting-Paket500 bis 2.000 Euro fixKeinVollständigSpezialisierte Berater

Provisionen bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen können erheblich sein: Bei einer BU-Versicherung mit einem Jahresbeitrag von 2.400 Euro können erste Abschlussprovisionen des Vermittlers 2.000 bis 4.000 Euro betragen (laufende Courtage eingerechnet über 5 Jahre). Das ist nicht automatisch problematisch, da der Berater auch Leistung erbringt, aber Ärzte sollten es kennen.

Einordnung für Ärzte

Provisionsberatung ist für Ärzte oft günstiger, weil keine direkten Kosten entstehen. Der potenzielle Interessenkonflikt lässt sich durch die Wahl eines unabhängigen Maklers (der mehrere Gesellschaften vergleicht) minimieren. Makler sind außerdem verpflichtet, die Höhe der Provision auf Nachfrage offenzulegen.

Honorarberatung macht besonders Sinn für komplexe Bestandsanalysen, bei denen kein neues Produkt abgeschlossen wird. Reine Beratungsleistungen, etwa der Check bestehender BU-Verträge, werden in der Provisionslogik nicht vergütet.

Aktuelle Entwicklungen

Seit der IDD-Richtlinie (Insurance Distribution Directive) sind Versicherungsvermittler verpflichtet, Interessenkonflikte und Vergütungsmodelle offen zu legen. In der Praxis halten sich nicht alle Vermittler konsequent an diese Pflicht. Ärzte sollten aktiv danach fragen.


Quellen:

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