Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk sind, können sich von der Deutschen Rentenversicherung (GRV) befreien lassen. Diese Befreiung ist kein Automatismus, sondern erfordert einen fristgebundenen Antrag. Die Statistiken zeigen, dass Fehler im Antragsverfahren jährlich zu Nachzahlungen und Doppelversicherungen führen. Stand: April 2026.

GRV-Befreiung Antragsstatistik 2025

| Kriterium | Wert | Quelle |

|-----------|------|--------|

| Befreiungsanträge gesamt (2024) | ca. 22.000 | Deutsche Rentenversicherung Bund |

| Davon Ärzte und Zahnärzte | ca. 14.500 | Schätzung auf Basis Kammerdaten |

| Ablehnungsquote bei Erstantrag | ca. 8–12 % | DRV-Statistiken |

| Häufigster Ablehnungsgrund | Antrag nach Beschäftigungsbeginn gestellt | DRV-Praxis |

| Antragsfrist nach Tätigkeitsbeginn | 3 Monate (§ 6 Abs. 4 SGB VI) | SGB VI |

| Rückwirkende Befreiung möglich bis | Beginn des Monats der Antragstellung | SGB VI |

| Durchschnittliche Bearbeitungszeit | 6–12 Wochen | DRV-Erfahrungswerte |

| Widerspruchsquote nach Ablehnung | ca. 40 % | DRV-Widerspruchsstatistik |

Einordnung

Die 3-Monatsfrist ist die größte Fehlerquelle beim Befreiungsverfahren. Wer nach einem Stellenwechsel zu spät einen Antrag stellt, muss für den Zeitraum ab Beschäftigungsbeginn bis zur Antragstellung sowohl GRV-Beiträge als auch Versorgungswerkbeiträge zahlen. Diese Doppelbelastung beläuft sich bei einem Oberarztgehalt auf bis zu 1.500 Euro pro Monat.

Besonders häufig betroffen sind Assistenzärzte beim Wechsel in eine neue Klinik sowie niedergelassene Ärzte, die Angestellte einstellen und für diese den Antrag vergessen. Die DRV lehnt Anträge außerhalb der Frist grundsätzlich ab; eine rückwirkende Befreiung über den Antragsbeginn hinaus ist nach ständiger Rechtsprechung nicht möglich.

Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Methodik / Datengrundlage

Die Zahlen basieren auf den jährlichen Statistikveröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie auf Auswertungen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV). Die Ablehnungsquoten entstammen einer Auswertung von Widerspruchsverfahren bei ausgewählten Versorgungswerken. Einzelne Zahlen sind Schätzungen, da die DRV keine vollständig aufgeschlüsselte Berufsgruppen-Statistik veröffentlicht.

In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass der häufigste vermeidbare Fehler die verspätete Antragstellung nach einem Jobwechsel ist. Eine frühzeitige Erinnerung im Arbeitsvertragsprozess verhindert kostspielige Doppelbeiträge.

Quellen und weiterführende Informationen

Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →