Der Höchstbeitrag ins Versorgungswerk markiert die maximale monatliche Pflichteinzahlung. Ärzte mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen nicht unbegrenzt höhere Beiträge, sondern nur bis zum Höchstbeitrag. Freiwillige Mehrzahlungen sind in einigen Versorgungswerken möglich.

Höchstbeiträge 2026 nach Ärztekammer (Auswahl)

Ärztekammer (Versorgungswerk)Höchstbeitrag/MonatHöchstbeitrag/JahrEinkommensschwelle
Bayernca. 1.720 Euroca. 20.640 Euroca. 10.100 Euro/Monat brutto
Nordrheinca. 1.650 Euroca. 19.800 Euroca. 9.700 Euro/Monat brutto
Hamburgca. 1.700 Euroca. 20.400 Euroca. 10.000 Euro/Monat brutto
Berlinca. 1.580 Euroca. 18.960 Euroca. 9.300 Euro/Monat brutto
Sachsenca. 1.580 Euroca. 18.960 Euroca. 9.300 Euro/Monat brutto
GRV (Vergleich)ca. 1.793 Euroca. 21.516 Euroab 96.600 Euro Jahreseinkommen

Der Höchstbeitrag des jeweiligen Versorgungswerks orientiert sich am GRV-Höchstbeitrag und liegt 2026 in der Regel zwischen 90 und 100 % davon.

Einordnung für Ärzte

Wer den Höchstbeitrag zahlt, kann auf Jahressicht zwischen 19.000 und 21.000 Euro als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abziehen. Das entspricht einer Steuerersparnis von 8.000 bis 10.000 Euro jährlich bei einem Grenzsteuersatz von 42 %.

Einige Versorgungswerke erlauben darüber hinaus freiwillige Mehrzahlungen, die jedoch in der Regel nicht steuerlich bevorzugt behandelt werden. Für die Rürup-Rente als Ergänzung gelten andere Regeln.

Aktuelle Entwicklungen

Die Höchstbeiträge wurden für 2026 im Einklang mit den GRV-Rechengrößen leicht angehoben. Ärzte, die im Laufe der Jahre Unterbrechungen hatten (Elternzeit, Auslandsstudium), können in einzelnen Versorgungswerken Nachzahlungen leisten, um Lücken zu schließen.


Quellen:

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