Der Höchstbeitrag ins Versorgungswerk markiert die maximale monatliche Pflichteinzahlung. Ärzte mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zahlen nicht unbegrenzt höhere Beiträge, sondern nur bis zum Höchstbeitrag. Freiwillige Mehrzahlungen sind in einigen Versorgungswerken möglich.
Höchstbeiträge 2026 nach Ärztekammer (Auswahl)
| Ärztekammer (Versorgungswerk) | Höchstbeitrag/Monat | Höchstbeitrag/Jahr | Einkommensschwelle |
|---|---|---|---|
| Bayern | ca. 1.720 Euro | ca. 20.640 Euro | ca. 10.100 Euro/Monat brutto |
| Nordrhein | ca. 1.650 Euro | ca. 19.800 Euro | ca. 9.700 Euro/Monat brutto |
| Hamburg | ca. 1.700 Euro | ca. 20.400 Euro | ca. 10.000 Euro/Monat brutto |
| Berlin | ca. 1.580 Euro | ca. 18.960 Euro | ca. 9.300 Euro/Monat brutto |
| Sachsen | ca. 1.580 Euro | ca. 18.960 Euro | ca. 9.300 Euro/Monat brutto |
| GRV (Vergleich) | ca. 1.793 Euro | ca. 21.516 Euro | ab 96.600 Euro Jahreseinkommen |
Der Höchstbeitrag des jeweiligen Versorgungswerks orientiert sich am GRV-Höchstbeitrag und liegt 2026 in der Regel zwischen 90 und 100 % davon.
Einordnung für Ärzte
Wer den Höchstbeitrag zahlt, kann auf Jahressicht zwischen 19.000 und 21.000 Euro als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abziehen. Das entspricht einer Steuerersparnis von 8.000 bis 10.000 Euro jährlich bei einem Grenzsteuersatz von 42 %.
Einige Versorgungswerke erlauben darüber hinaus freiwillige Mehrzahlungen, die jedoch in der Regel nicht steuerlich bevorzugt behandelt werden. Für die Rürup-Rente als Ergänzung gelten andere Regeln.
Aktuelle Entwicklungen
Die Höchstbeiträge wurden für 2026 im Einklang mit den GRV-Rechengrößen leicht angehoben. Ärzte, die im Laufe der Jahre Unterbrechungen hatten (Elternzeit, Auslandsstudium), können in einzelnen Versorgungswerken Nachzahlungen leisten, um Lücken zu schließen.
Quellen:
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen: Jahresbericht
- Deutsche Rentenversicherung: Beitragssätze und Höchstbeiträge
- Bundesministerium der Finanzen: Sonderausgabenabzug Altersvorsorge
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