Die Höhe der Versorgungswerksrente hängt von der Beitragshistorie, dem Rentenbeginnalter und dem Rechnungszins des jeweiligen Versorgungswerks ab. Trotz ähnlicher Strukturen gibt es messbare Unterschiede zwischen den Kammern.
Typische Rentenbeispiele bei Vollzeitbeitrag (40 Beitragsjahre, 2026)
| Versorgungswerk | Monatliche Bruttorente ca. | Berechnung Basis | Rentenalter |
|---|---|---|---|
| Bayern | ca. 3.500 bis 4.500 Euro | 40 Jahre Höchstbeitrag | 67 Jahre |
| Nordrhein | ca. 3.200 bis 4.200 Euro | 40 Jahre Höchstbeitrag | 67 Jahre |
| Hamburg | ca. 3.400 bis 4.300 Euro | 40 Jahre Höchstbeitrag | 67 Jahre |
| Berlin | ca. 3.000 bis 3.800 Euro | 40 Jahre Höchstbeitrag | 67 Jahre |
| GRV (Vergleich) | ca. 2.200 bis 2.800 Euro | 40 Punkte (Ø) | 67 Jahre |
Hinweis: Die genannten Renten sind approximative Richtwerte. Die tatsächliche Rente hängt von individuellen Beitragsjahren, -höhen und dem Rentenbeginnalter ab. Überschussbeteiligungen durch gute Kapitalanlageergebnisse können die Renten erhöhen.
Einordnung für Ärzte
Ein Arzt, der 40 Jahre lang den Höchstbeitrag ins Versorgungswerk eingezahlt hat, kann mit einer monatlichen Bruttorente zwischen 3.000 und 4.500 Euro rechnen. Das entspricht bei einem Bruttoeinkommen von zuletzt 10.000 Euro/Monat einer Versorgungsquote von ca. 35 bis 45 %.
Für die meisten Ärzte bedeutet das, dass das Versorgungswerk allein das gewohnte Einkommen im Alter nicht sichert. Eine Versorgungslücke von 50 bis 65 % des letzten Nettoverdienstes ist typisch und sollte durch private Altersvorsorge gedeckt werden.
Aktuelle Entwicklungen
Mehrere Versorgungswerke haben 2024 und 2025 ihre Rentenanpassungen moderat ausfallen lassen, weil Kapitalmarktturbulenzen die Rücklagepolster belastet haben. Gleichzeitig haben die gestiegenen Zinsen die Neuanlageperspektive verbessert.
Quellen:
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen: Leistungsstatistik
- Versorgungswerk Nordrhein: Renteninformation
- Bundesärztekammer: Altersvorsorge für Ärzte
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