Die zu erwartende Altersrente aus dem Versorgungswerk ist eine der wichtigsten Planungsgrößen für Ärzte. Zwischen den Kammern bestehen erhebliche Unterschiede, die sich aus Beitragshöhe, Einzahldauer, Rentenformel und Kapitalrendite ergeben. Ein direkter Vergleich ist komplex, da die Rentenformeln nicht einheitlich sind. Stand: April 2026.
Versorgungswerk-Renten im Kammervergleich 2026
| Versorgungswerk | Ø Altersrente Neuzugänge (2024) | Ø Altersrente Bestand | Vollrente nach 40 Jahren (Schätzung) |
|-----------------|----------------------------------|-----------------------|--------------------------------------|
| Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) | 3.820 € / Monat | 2.950 € / Monat | ca. 4.200 € |
| Versorgungswerk Nordrhein | 3.650 € / Monat | 2.800 € / Monat | ca. 4.000 € |
| Hamburger Ärzteversorgung | 3.780 € / Monat | 2.900 € / Monat | ca. 4.100 € |
| Versorgungswerk Westfalen-Lippe | 3.400 € / Monat | 2.600 € / Monat | ca. 3.800 € |
| Berliner Ärzteversorgung | 3.200 € / Monat | 2.450 € / Monat | ca. 3.600 € |
| Versorgungswerk Baden-Württemberg | 3.350 € / Monat | 2.550 € / Monat | ca. 3.700 € |
| Versorgungswerk Hessen | 2.900 € / Monat | 2.200 € / Monat | ca. 3.200 € |
| Versorgungswerk Niedersachsen | 2.700 € / Monat | 2.100 € / Monat | ca. 3.000 € |
| Sächsische Ärzteversorgung | 2.150 € / Monat | 1.950 € / Monat | ca. 2.500 € |
Einordnung
Die Zahlen zeigen, dass Ärzte in Bayern und Hamburg nach 40 Beitragsjahren mit Renten von über 4.000 Euro brutto pro Monat rechnen können, während in Sachsen rund 2.500 Euro erwartet werden. Diese Spreizung ist zum Teil historisch bedingt: Die Versorgungswerke der alten Bundesländer haben einen deutlich größeren Kapitalstock aufgebaut.
Für die persönliche Planung ist entscheidend, wie viele Jahre man in einem Versorgungswerk einzahlt. Unterbrechungen durch Elternzeit, Auslandstätigkeit oder ein Wechsel in ein anderes Bundesland können die spätere Rente spürbar reduzieren. Zusätzliche private Vorsorge ist für die meisten Ärzte sinnvoll, um die Versorgungslücke im Ruhestand zu schließen.
Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Methodik / Datengrundlage
Die Durchschnittsrenten entstammen den Jahresberichten der Versorgungswerke sowie Veröffentlichungen der ABV. Die Schätzwerte für Vollrenten nach 40 Jahren basieren auf vereinfachten Modellrechnungen mit den jeweiligen Rentenformeln und aktuellen Beitragssätzen. Individuelle Abweichungen sind möglich.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass die meisten Ärzte ihre Versorgungswerkrente um 20 bis 40 % überschätzen. Eine realistische Hochrechnung, die Beitragslücken und Rentenformel berücksichtigt, ist unverzichtbar für die Ruhestandsplanung.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Bundesärztekammer
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →