Wenn ein niedergelassener Arzt krank ist, Urlaub nimmt oder an Fortbildungen teilnimmt, muss die Praxis häufig durch einen Vertretungsarzt aufrechterhalten werden. Die Honorare für Vertretungsärzte sind nicht tariflich festgelegt und unterliegen Marktmechanismen. Die Sätze variieren je nach Fachrichtung, Region und Kurzfristigkeit der Besetzung erheblich. Stand: April 2026.
Vertretungsarzt-Honorare 2026
| Fachrichtung | Tagessatz (8 Std.) | Stundensatz | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Allgemeinmedizin | 600–900 € | 75–115 € | Häufigste Vertretungsanfrage |
| Innere Medizin | 700–1.000 € | 85–125 € | Kurzfrist-Zuschlag +20 % |
| Pädiatrie | 750–1.100 € | 90–135 € | Engpass-Fachgebiet |
| Gynäkologie | 800–1.150 € | 100–145 € | Inkl. Belegarzt-Diensten |
| Psychiatrie | 850–1.200 € | 105–150 € | Höchste Marktnachfrage |
| Radiologie | 900–1.200 € | 110–150 € | Oft als Telemedizin möglich |
| Chirurgie | 700–1.000 € | 85–125 € | Operativer Dienst zzgl. |
| Orthopädie | 650–950 € | 80–120 € | Regionaler Marktpreis |
| Hausarzt (ländlich) | 700–1.100 € | 88–138 € | Mangelgebiet-Zuschlag häufig |
| Notarzt (ergänzend) | 550–800 € | 65–100 € | Je nach Rettungsdienstvertrag |
Einordnung
Die Honorare für Vertretungsärzte haben sich seit 2022 um durchschnittlich 15–20 % erhöht, was auf den allgemeinen Ärztemangel und die steigende Nachfrage über Vertretungsplattformen zurückzuführen ist. Besonders psychiatrische und pädiatrische Praxen berichten von Tagessätzen über 1.200 Euro in städtischen Ballungsräumen.
Steuerlich sind Vertretungsärzte in der Regel als freiberuflich tätig anzusehen, wenn sie nicht dauerhaft in einer Praxis angestellt werden. Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 UStG gilt, wenn die ärztliche Tätigkeit nachgewiesen ist. Versicherungsrechtlich ist zu prüfen, ob der Vertretungsarzt unter die Haftpflichtpolice des Praxisinhabers fällt oder eine eigene Police mitbringt.
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Methodik / Datengrundlage
Die Honorarspannen basieren auf Marktdaten aus Vertretungsplattformen, Umfragen unter niedergelassenen Ärzten sowie Erfahrungswerten aus Arztpraxisbörsen (Stand: Q1 2026). Es handelt sich um Richtwerte; die tatsächlichen Konditionen werden individuell vereinbart.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Praxisinhaber die Haftpflichtfrage bei der Vertretung unterschätzen. Ein schriftlicher Vertretungsvertrag und die Klärung des Versicherungsschutzes sind vor jedem Einsatz unverzichtbar.
Quellen und weiterführende Informationen
Die folgenden Links führen zu offiziellen Quellen und unserem Beratungsangebot.
- Bundesärztekammer
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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