Für Ärzte mit gehobenen Vermögensverhältnissen und komplexen beruflichen Strukturen (Praxisanteile, Beteiligungen, Immobilien) sind Vorsorgevollmacht und Testament besonders wichtig. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und damit nach dem Gegenstandswert. Stand: April 2026.
Notarkosten für Vorsorgevollmacht und Testament 2026
| Dokument | Geschäftswert | Notargebühr (1,0-fach) | Typischer Gesamtpreis |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht (einfach) | 5.000 € (Mindest) | 35 € | 70–120 € |
| Vorsorgevollmacht (Arzt, Immobilien) | 500.000 € | 935 € | 1.200–1.500 € |
| Betreuungsverfügung (ergänzend) | 5.000 € | 35 € | 60–100 € |
| Patientenverfügung (Beglaubigung) | 5.000 € | 35 € | 60–100 € |
| Notarielles Testament (einfach) | 100.000 € | 273 € | 400–600 € |
| Notarielles Testament (Arzt, 1 Mio. €) | 1.000.000 € | 1.335 € | 1.800–2.500 € |
| Erbvertrag (zwei Personen) | 1.000.000 € | 2.670 € | 3.500–5.000 € |
| Handelsregister-Vollmacht (Praxisübergabe) | 250.000 € | 585 € | 800–1.200 € |
GNotKG-Gebührentabelle (Auszug, 1,0-facher Satz)
| Geschäftswert | Gebühr (1,0-fach) |
|---------------|-------------------|
| bis 500 € | 27,00 € |
| 3.000 € | 27,00 € |
| 5.000 € | 35,00 € |
| 50.000 € | 165,00 € |
| 200.000 € | 435,00 € |
| 500.000 € | 935,00 € |
| 1.000.000 € | 1.335,00 € |
| 5.000.000 € | 3.835,00 € |
Einordnung
Für niedergelassene Ärzte mit Praxisvermögen, Immobilien und Versorgungswerkanwartschaften sind die Notarkosten für eine umfassende Vorsorgedokumentation in der Regel moderat im Verhältnis zum gesicherten Vermögen. Ein notarielles Testament kostet bei einem Vermögen von 1 Million Euro rund 1.800 bis 2.500 Euro einmalig.
Handschriftliche Testamente sind kostenfrei, aber fehleranfällig und für komplexe Praxisnachfolgeregeln ungeeignet. Für Arztpraxen mit mehreren Gesellschaftern ist ein notariell beurkundeter Erbvertrag dringend empfohlen, da das Gesellschaftsrecht (z. B. GbR-Auseinandersetzung im Todesfall) erhebliche Risiken birgt.
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Methodik / Datengrundlage
Die Gebühren basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 1 (Kostenverzeichnis), Stand 2026. Die Gesamtpreisangaben enthalten Mehrwertsteuer, Auslagenpauschalen und typische Aufschläge für Entwurfsarbeit. Individuelle Angebote können abweichen.
In der Beratungspraxis von Ärzteversichert zeigt sich, dass viele Ärzte die Nachlassplanung auf die lange Bank schieben. Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung ohne gültige Vollmacht kann zu erheblichen rechtlichen Problemen für Praxis und Familie führen.
Quellen und weiterführende Informationen
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