Die Kosten für notarielle Beurkundungen von Vorsorgevollmacht und Testament richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind abhängig vom Vermögenswert (Gegenstandswert). Für Ärzte mit Praxisvermögen und Immobilien können diese Kosten erheblich sein.

Notarkosten nach Gegenstandswert (GNotKG 2026)

GegenstandswertEinfache Gebühr (KV 21100)Beurkundungsgebühr (2,0-fach)Typische Gesamtkosten
50.000 Euro165 Euro330 Euroca. 400 bis 500 Euro
100.000 Euro273 Euro546 Euroca. 650 bis 800 Euro
250.000 Euro535 Euro1.070 Euroca. 1.300 bis 1.600 Euro
500.000 Euro935 Euro1.870 Euroca. 2.200 bis 2.800 Euro
1.000.000 Euro1.735 Euro3.470 Euroca. 4.000 bis 5.000 Euro
2.000.000 Euro3.135 Euro6.270 Euroca. 7.000 bis 8.500 Euro

Hinweis: Gesamtkosten umfassen Beurkundungsgebühr, Beglaubigungsgebühren, Auslagen (Kopien, Postgebühren) und Mehrwertsteuer. Für Testament und Vorsorgevollmacht werden jeweils separate Gebühren berechnet.

Einordnung für Ärzte

Für einen Arzt mit Praxisvermögen von 400.000 Euro, Wohneigentum im Wert von 500.000 Euro und weiterem Kapitalvermögen von 200.000 Euro ergibt sich ein Gesamtvermögen von ca. 1,1 Millionen Euro. Die Notarkosten für Testament und Vorsorgevollmacht betragen in diesem Fall typischerweise 8.000 bis 12.000 Euro.

Diese Kosten sind einmalig und stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den ein fehlendes oder unwirksames Testament anrichten kann. Die Hinterlegung im Zentralen Testamentsregister kostet zusätzlich ca. 15 bis 22 Euro.

Aktuelle Entwicklungen

Die Notargebühren nach GNotKG wurden zuletzt 2021 angepasst. Eine weitere Erhöhung wird in der Fachliteratur diskutiert. Notare sind seit 2023 verpflichtet, in vielen Fällen digitale Kommunikation anzubieten.


Quellen:

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