Die Kosten für notarielle Beurkundungen von Vorsorgevollmacht und Testament richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind abhängig vom Vermögenswert (Gegenstandswert). Für Ärzte mit Praxisvermögen und Immobilien können diese Kosten erheblich sein.
Notarkosten nach Gegenstandswert (GNotKG 2026)
| Gegenstandswert | Einfache Gebühr (KV 21100) | Beurkundungsgebühr (2,0-fach) | Typische Gesamtkosten |
|---|---|---|---|
| 50.000 Euro | 165 Euro | 330 Euro | ca. 400 bis 500 Euro |
| 100.000 Euro | 273 Euro | 546 Euro | ca. 650 bis 800 Euro |
| 250.000 Euro | 535 Euro | 1.070 Euro | ca. 1.300 bis 1.600 Euro |
| 500.000 Euro | 935 Euro | 1.870 Euro | ca. 2.200 bis 2.800 Euro |
| 1.000.000 Euro | 1.735 Euro | 3.470 Euro | ca. 4.000 bis 5.000 Euro |
| 2.000.000 Euro | 3.135 Euro | 6.270 Euro | ca. 7.000 bis 8.500 Euro |
Hinweis: Gesamtkosten umfassen Beurkundungsgebühr, Beglaubigungsgebühren, Auslagen (Kopien, Postgebühren) und Mehrwertsteuer. Für Testament und Vorsorgevollmacht werden jeweils separate Gebühren berechnet.
Einordnung für Ärzte
Für einen Arzt mit Praxisvermögen von 400.000 Euro, Wohneigentum im Wert von 500.000 Euro und weiterem Kapitalvermögen von 200.000 Euro ergibt sich ein Gesamtvermögen von ca. 1,1 Millionen Euro. Die Notarkosten für Testament und Vorsorgevollmacht betragen in diesem Fall typischerweise 8.000 bis 12.000 Euro.
Diese Kosten sind einmalig und stehen in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den ein fehlendes oder unwirksames Testament anrichten kann. Die Hinterlegung im Zentralen Testamentsregister kostet zusätzlich ca. 15 bis 22 Euro.
Aktuelle Entwicklungen
Die Notargebühren nach GNotKG wurden zuletzt 2021 angepasst. Eine weitere Erhöhung wird in der Fachliteratur diskutiert. Notare sind seit 2023 verpflichtet, in vielen Fällen digitale Kommunikation anzubieten.
Quellen:
- Bundesnotarkammer: Gebührenrechner
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Zentrales Testamentsregister
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