Die Weiterbildungsdauer zur Fachärztin bzw. zum Facharzt ist in der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer geregelt, die von den Landesärztekammern jeweils in eigene Weiterbildungsordnungen überführt wird. Die Mindestweiterbildungszeiten gelten bundesweit.

Weiterbildungsdauer nach Fachrichtung (Auswahl)

Facharzt-BezeichnungMindestweiterbildungszeitTypische Gesamtdauer
Allgemeinmedizin5 Jahre5 bis 6 Jahre
Innere Medizin (Basisweiterbildung)3 Jahre5 Jahre (mit Schwerpunkt)
Chirurgie (Basisweiterbildung)2 Jahre6 Jahre (mit Schwerpunkt)
Gynäkologie und Geburtshilfe5 Jahre5 bis 6 Jahre
Psychiatrie und Psychotherapie5 Jahre5 bis 7 Jahre
Pädiatrie5 Jahre5 bis 6 Jahre
Orthopädie und Unfallchirurgie6 Jahre6 bis 7 Jahre
Radiologie5 Jahre5 bis 6 Jahre
Anästhesiologie5 Jahre5 bis 6 Jahre
Neurologie5 Jahre5 bis 6 Jahre
Dermatologie4 Jahre4 bis 5 Jahre
Ophthalmologie5 Jahre5 bis 6 Jahre
Urologie5 Jahre5 bis 6 Jahre
HNO5 Jahre5 bis 6 Jahre

Einordnung für Ärzte

Die Mindestweiterbildungszeiten stellen eine Untergrenze dar. In der Praxis dauert die Facharztweiterbildung durch Rotationen, Wartezeiten und Teilzeitphasen oft länger. Besonders in stark nachgefragten Fächern wie Psychiatrie kann es schwierig sein, alle Weiterbildungsabschnitte zügig zu absolvieren.

Für die finanzielle Planung ist die Weiterbildungsdauer relevant: Solange der Facharzt nicht abgeschlossen ist, bleibt das Gehalts- und Karriereniveau auf Assistenzarztniveau. Mit Facharzt können Stellenwechsel und Gehaltssprünge realisiert werden.

Aktuelle Entwicklungen

Die MWBO 2018 hat einige Weiterbildungszeiten reformiert und mehr Flexibilität eingeführt. Die Einführung von Kompetenznachweisen neben reinen Zeitnachweisen ist ein langfristiger Reformtrend.


Quellen:

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