Die Wirtschaftlichkeitsprüfung (Wipa) ist ein Instrument der Krankenkassen und KVen, um die Verordnungsweise niedergelassener Ärzte zu prüfen. Überschreiten Ärzte definierte Richtwerte beim Verordnungsvolumen, drohen Regressforderungen. Die Häufigkeit und Intensität dieser Prüfungen variiert nach KV-Bezirk.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach KV-Bezirk (Richtwerte 2025/2026)

KV-BezirkGeprüfte Ärzte/Jahr (ca. %)Ø Regressbetrag bei FeststellungBesonders geprüfte Bereiche
Bayernca. 5 bis 8 %8.000 bis 25.000 EuroHeilmittel, Arzneimittel
Nordrheinca. 4 bis 7 %10.000 bis 30.000 EuroArzneimittel
Hessenca. 6 bis 10 %7.000 bis 20.000 EuroHeilmittel
Berlinca. 3 bis 6 %8.000 bis 22.000 EuroArzneimittel, Hilfsmittel
Baden-Württembergca. 5 bis 9 %9.000 bis 28.000 EuroHeilmittel, Arzneimittel
Sachsenca. 4 bis 7 %6.000 bis 18.000 EuroArzneimittel

Hinweis: Die Zahlen sind Richtwerte aus Branchenberichten und Kammerstatistiken. Die tatsächliche Prüfdichte ist nicht immer öffentlich detailliert ausgewiesen.

Einordnung für Ärzte

Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind für niedergelassene Ärzte ein erhebliches Regressrisiko. Besonders in den Bereichen Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie) und Arzneimittel kommt es häufig zu Überschreitungen der Richtgrößen. Eine Regressversicherung (Richtgrößen-Schutzpolice) kann dieses finanzielle Risiko abfedern.

Die Richtgröße bezeichnet den statistischen Durchschnittswert der Fachgruppe. Ärzte, die mehr als 25 % über dem Durchschnitt liegen, geraten regelmäßig ins Visier.

Aktuelle Entwicklungen

Die Reform des Verordnungsmanagements durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (2022) hat die Prüfintensität in einzelnen Bereichen erhöht. Gleichzeitig bieten viele KVen präventive Beratungen an, um Ärzte vor ungewollten Überschreitungen zu schützen.


Quellen:

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