Wartezeiten auf Arzttermine sind ein zentrales Qualitätsmerkmal der ambulanten Versorgung und zugleich ein betriebswirtschaftlich relevanter Faktor für Praxen. Lange Wartezeiten signalisieren hohe Nachfrage, können aber auch Patientenzufriedenheit und -bindung belasten.
Überblick: Zahlen & Fakten: Wartezeit Patienten – MVZ vs. Einzelpraxis (Ärzte)
| Fachrichtung | Durchschn. Wartezeit (Tage, GKV-Patienten) |
|---|---|
| Allgemeinmedizin | 8 |
| Orthopädie | 24 |
| Psychiatrie und Psychotherapie | 38 |
| HNO | 18 |
| Gynäkologie | 14 |
| Urologie | 21 |
| Neurologie | 29 |
Einordnung für Ärzte
Für GKV-Patienten gelten laut Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) garantierte Wartezeiten von maximal vier Wochen für dringende Facharztkonsultationen. In der Praxis wird dieser Wert besonders in Ballungsräumen für psychiatrische und neurologische Leistungen regelmäßig überschritten. Privatpatienten erhalten in der Regel innerhalb von 3-7 Tagen einen Termin.
Aktuelle Entwicklungen
Die Terminservicestellen der KVen haben seit 2019 zu einer Verbesserung beigetragen. Dennoch bleibt die Wartezeit in stark nachgefragten Fachgebieten hoch. Für die Praxis kann eine aktive Terminverwaltung mit digitalen Buchungssystemen die wahrgenommene Wartezeit und die Patientenzufriedenheit verbessern.
Die konsequente Umsetzung dieser Schritte ist der Schlüssel zum Erfolg. Erfahrungen zeigen, dass Ärzte, die strukturiert vorgehen und alle Aspekte berücksichtigen, deutlich weniger Zeit mit Korrekturen und Nachbesserungen verbringen.
Ergänzende Hinweise:
| Thema | Empfehlung |
|---|---|
| Dokumentation | Alle Schritte schriftlich festhalten |
| Fachberatung | Bei komplexen Fragen immer einbeziehen |
| Fristen | Rechtzeitig in Kalender eintragen |
| Versicherung | Ärzteversichert für Absicherungsfragen kontaktieren |
Quellen
- KBV: Terminservice und Versorgungsgesetz
- Patientenbeauftragte der Bundesregierung: Wartezeiten
- Zi: Versorgungsatlas
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