Augenärzte gehören zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Fachgruppen in der ambulanten Versorgung: Mit dem Wachstum von Laseroperationen, refraktiver Chirurgie und Premium-Intraokularlinsen erzielen viele niedergelassene Augenärzte Jahresumsätze von 500.000 bis über eine Million Euro. Diese überdurchschnittliche Einkommensstärke schafft große Chancen für die Altersvorsorge, stellt aber auch besondere Anforderungen an die steuerliche und versicherungsrechtliche Planung.
Das Wichtigste in Kürze
- Niedergelassene Augenärzte können durch Selbstzahlerleistungen (IGeL) und Wahlleistungen Einkommen erzielen, das weit über dem Kassensatz liegt; dies erfordert eine individuell skalierte Vorsorgestrategie.
- Das ärztliche Versorgungswerk deckt auch bei hohen Einzahlungen nur einen Teil des Einkommens ab; private Ergänzungsvorsorge ist ab einem Nettoeinkommen von 6.000 Euro monatlich unerlässlich.
- Für Augenärzte mit MRT- und Lasertechnologie in der Praxis besteht erhöhter Investitionsbedarf; die Altersvorsorge sollte nicht dauerhaft hinter Praxisinvestitionen zurücktreten.
Altersvorsorge speziell für Augenärzte
Augenärzte in der Niederlassung erzielen ein bereinigtes Praxisgewinn von durchschnittlich 200.000 bis 400.000 Euro jährlich. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 bis 45 Prozent sind steueroptimierte Vorsorgeprodukte besonders attraktiv. Der Rürup-Vertrag ermöglicht einen Sonderausgabenabzug von bis zu 27.566 Euro jährlich (Stand 2025); Versorgungswerks-Pflichtbeiträge liegen zusätzlich dazu. Eine gut strukturierte Kombination aus Pflichtbeitrag, freiwilligen Zusatzbeiträgen beim Versorgungswerk und einem Rürup-Vertrag kann die Steuerlast erheblich senken.
Der Praxisverkauf ist für viele Augenärzte ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Ophthalmologische Praxen mit moderner Technik erzielen Verkaufspreise von einem bis drei Jahresumsätzen. Allerdings setzt dies eine strukturierte Nachfolgeplanung voraus, die mindestens fünf Jahre vor dem geplanten Ruhestand begonnen werden sollte. Wer ausschließlich auf den Praxisverkauf setzt, trägt erhebliche Risiken durch Marktschwankungen und Nachfolgemangel.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten ihre Altersvorsorge aktiv von der Praxisfinanzierung trennen und nicht zulassen, dass Investitionen in Geräte die Vorsorgezahlungen dauerhaft verdrängen. Ärzteversichert empfiehlt, einen festen monatlichen Betrag für die Altersvorsorge zu reservieren, der auch in Phasen hoher Praxisinvestitionen nicht unterschritten wird. Zusätzlich lohnt sich die Prüfung einer Versorgungswerks-Höherversicherung, die überdurchschnittliche Einnahmen in höhere Rentenansprüche umwandelt.
Typische Fehler bei Augenärzten
Ein häufiger Fehler ist die Konzentration des Vermögensaufbaus in der Praxis ohne ausreichende Liquidierung vor dem Ruhestand. Ein weiterer Fehler betrifft die steuerliche Planung: Viele Augenärzte nutzen den Sonderausgabenabzug für Basisrentenverträge nicht vollständig, obwohl ihr Steuersatz eine Förderung von 42 bis 45 Cent pro eingezahltem Euro ermöglicht. Schließlich wird die private Krankenversicherung im Alter oft unterschätzt: Ein Augenarzt, der bis 67 im PKV-System bleibt, muss ab Rentenbeginn deutlich höhere Beiträge einplanen.
Fazit
Augenärzte haben exzellente Voraussetzungen für eine umfassende Altersvorsorge, müssen aber aktiv planen, um die steuerlichen Chancen zu nutzen und nicht einseitig auf den Praxisverkauf zu setzen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
- Bundesministerium der Finanzen – Rürup-Rente und Steuern
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Niederlassung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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