Internisten bilden die größte Fachgruppe unter den niedergelassenen Fachärzten in Deutschland und umfassen ein breites Spektrum von der allgemeinen Inneren Medizin bis hin zu hochspezialisierten Subspezialisierungen wie Kardiologie, Gastroenterologie und Endokrinologie. Diese Bandbreite führt zu sehr unterschiedlichen Einkommensniveaus und damit auch zu verschiedenen Anforderungen an die Altersvorsorge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemein-internistische Praxen erzielen Jahresgewinne von 120.000 bis 200.000 Euro; spezialisierte internistische Praxen mit Katheter- oder Endoskopieleistungen können deutlich mehr erwirtschaften.
  • Das Versorgungswerk der Ärztekammer ist die erste Säule der Altersvorsorge; bei Einkommen über 100.000 Euro jährlich ist eine private Ergänzung zwingend erforderlich.
  • Internisten wechseln häufiger zwischen stationärer und ambulanter Tätigkeit als andere Fachgruppen, was zu uneinheitlichen Beitragsverläufen im Versorgungswerk führen kann.

Altersvorsorge speziell für Internisten

Die Heterogenität der inneren Medizin spiegelt sich direkt in der Vorsorgesituation wider. Ein Belegarzt in der Gastroenterologie mit eigenem Endoskopiebetrieb erzielt möglicherweise 350.000 Euro Jahresgewinn; ein hausärztlich tätiger Internist ohne Schwerpunkt kommt auf 120.000 bis 150.000 Euro. Beide haben unterschiedliche Vorsorgeziele und -möglichkeiten. Dennoch gilt für alle Internisten: Das ärztliche Versorgungswerk deckelt die Rentenansprüche bei einem Maximalbeitrag, der dem 2,5-fachen des Regelbeitrags entspricht. Bei einem Regelbeitrag von ca. 1.000 Euro monatlich können maximal etwa 2.500 Euro eingezahlt werden; darüber hinaus sind private Instrumente erforderlich.

Internisten, die häufig zwischen Klinik und Praxis wechseln, sollten besonders darauf achten, dass Beitragszeiten beim Versorgungswerk lückenlos dokumentiert sind. Wer als Klinikarzt in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und später in die Niederlassung wechselt, sollte prüfen, ob eine Erstattung oder Übertragung der GRV-Beiträge möglich ist.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Internisten mit Subspezialisierung und hohem Einkommen sollten die steuerlichen Vorteile des Rürup-Vertrags vollständig ausschöpfen. Ärzteversichert empfiehlt, fondsgebundene Rentenversicherungen als Ergänzung zum Versorgungswerk einzusetzen und dabei auf niedrige Kostenquoten (TER unter 0,5 Prozent) zu achten. Zudem sollte die Beitragshöhe beim Versorgungswerk regelmäßig überprüft und bei Einkommenssteigerungen erhöht werden.

Typische Fehler bei Internisten

Ein typischer Fehler ist das Vertrauen auf die Kumulierung von Versorgungswerksansprüchen und GRV-Ansprüchen ohne genaue Prüfung der tatsächlichen Rentenansprüche. Häufig ergeben sich deutlich geringere Ansprüche als erwartet, weil Beitragslücken bestehen. Ein weiterer Fehler betrifft den Aufbau von Immobilienvermögen ohne ausreichende liquide Rentenansprüche; Internisten investieren überdurchschnittlich oft in vermietete Immobilien, ohne die daraus resultierenden Renteneinnahmen realistisch zu kalkulieren.

Fazit

Internisten müssen ihre Altersvorsorge individuell auf ihr Einkommensniveau, ihre Karrierebiografie und ihre Spezialisierung abstimmen, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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