Zahnärzte sind nahezu ausschließlich niedergelassen und gehören mit einem durchschnittlichen Praxisreingewinn von 160.000 bis 280.000 Euro jährlich zu den wirtschaftlich erfolgreichsten Heilberuflern in Deutschland. Gleichzeitig sind sie Pflichtmitglieder im zahnärztlichen Versorgungswerk, das in seiner Struktur und Rentenhöhe vom ärztlichen Versorgungswerk abweicht. Die Altersvorsorge für Zahnärzte weist daher spezifische Besonderheiten auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnärzte sind Pflichtmitglieder im zahnärztlichen Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer; die Rentenhöhe ist je nach Kammer und Beitragsjahren unterschiedlich.
  • Die körperliche Belastung durch Zwangshaltungen und Präzisionsarbeit führt häufig zu Rückenproblemen und Handerkrankungen; der aktive Beruf wird oft vor 65 Jahren aufgegeben.
  • Private Praxen sind der Hauptvermögenswert der meisten Zahnärzte; der Praxisverkauf sollte aber als unsichere Altersvorsorge behandelt werden.

Altersvorsorge speziell für Zahnärzte

Zahnärzte zahlen ins zahnärztliche Versorgungswerk ein, dessen Pflichtbeitrag sich am Einkommen orientiert. Die maximale Versorgungswerksrente liegt je nach Kammer bei 4.000 bis 6.000 Euro monatlich. Bei einem Praxisreingewinn von 220.000 Euro jährlich und einem angestrebten Renteneinkommen von 6.000 Euro netto monatlich verbleibt eine erhebliche Lücke, die durch private Instrumente geschlossen werden muss.

Zahnärzte mit hohem Privatpatientenanteil erzielen höhere Gewinne und haben entsprechend mehr Spielraum für die Altersvorsorge. Der Rürup-Vertrag mit vollem Ausschöpfen des Abzugs von 27.566 Euro (2025) spart bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent rund 11.578 Euro Steuern jährlich. Zusätzlich ermöglicht eine freiwillige Höherversicherung im Versorgungswerk, den späteren Rentenanspruch weiter zu erhöhen. Wer diese beiden Instrumente kombiniert, kann die Versorgungslücke erheblich reduzieren.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten den Praxisverkauf nicht als primären Altersvorsorgebaustein einplanen. Ärzteversichert empfiehlt, den Praxiswert als optionalen Bonus zu betrachten und die Altersvorsorge so zu dimensionieren, dass sie auch ohne Praxisverkaufserlös ausreicht. Die körperliche Belastung durch zahnärztliche Arbeit sollte als Planungsparameter für den frühen Berufseinstieg in die Vorsorge und für den Beginn der fondsgebundenen Anlage herangezogen werden.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist die Überbewertung des Praxisverkaufserlöses als Altersvorsorge. Zahnärzte, die ihre gesamte private Vermögensplanung auf den Praxisverkauf stützen, stellen häufig fest, dass Nachfolger schwer zu finden sind und der Verkaufserlös geringer ausfällt als erwartet. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Anpassung der Vorsorgezahlungen an steigende Praxisgewinne: Wer mit 35 Jahren 500 Euro monatlich anspart und nach der Praxisgründung nicht erhöht, baut kein ausreichendes Kapital auf. Schließlich vernachlässigen viele Zahnärzte die PKV-Kosten im Rentenalter als Planungsgröße.

Fazit

Zahnärzte haben durch ihr hohes Einkommensniveau exzellente Altersvorsorgemöglichkeiten; der Schlüssel liegt in der Kombination aus Versorgungswerk, steueroptimierter privater Vorsorge und einer realistischen Einschätzung des Praxiswerts. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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