Augenärzte führen in erheblichem Umfang elektive Eingriffe durch, bei denen der Patient vorher kein akutes Leiden hatte: refraktive Laseroperationen, Kataraktoperationen und Intraokularlinsenimplantationen zählen zu den häufigsten Wahleingriffen in Deutschland. Bei diesen Eingriffen ist die Aufklärungspflicht besonders streng, da der Patient ein Risiko eingeht, ohne zwingend einen Leidensdruck zu haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei elektiven ophthalmologischen Eingriffen wie LASIK oder Kataraktoperationen muss die Aufklärung besonders umfassend sein; der Patient muss alle Risiken kennen, bevor er einwilligt.
  • Augenärzte müssen explizit über das geringe, aber mögliche Risiko des Sehverlusts aufklären, auch wenn dieses Risiko statistisch sehr klein ist.
  • Bei ästhetisch-refraktiven Eingriffen ohne medizinische Notwendigkeit sind die Anforderungen an die Aufklärung besonders hoch; ein Unterschreiten des Informationsstandards führt häufig zu Haftungsansprüchen.

Aufklärungspflicht speziell für Augenärzte

Bei LASIK-Operationen und ähnlichen refraktiven Eingriffen muss der Augenarzt über alle relevanten Risiken aufklären: trockenes Auge, Halos, Überkorrektur, Unterkorrektur, das geringe Risiko einer Infektion und im extremen Ausnahmefall den Verlust der Sehfähigkeit. Auch wenn diese Risiken statistisch selten sind (schwere Komplikationen unter 1 Prozent), müssen sie benannt werden. Die Rechtsprechung hat mehrfach entschieden, dass auch sehr seltene, aber schwere Risiken in die Aufklärung einbezogen werden müssen.

Bei Kataraktoperationen mit Premiumlinsen-Implantation (multifokale oder torische Linsen) ist die Aufklärung besonders komplex: Der Patient muss verstehen, dass Premium-IOL auch Kompromisse bedeuten (Halos, Brillenunabhängigkeit nicht garantiert) und dass die Entscheidung für eine Standard-IOL ebenfalls eine sinnvolle Option darstellt.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte sollten für alle operativen Eingriffe spezifische Aufklärungsbögen verwenden, die fachrichtungsspezifische Risiken benennen und vom Patienten unterschrieben werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für ophthalmologische Eingriffe auf ausreichende Deckungssummen zu überprüfen; bei ästhetisch-refraktiven Eingriffen sind Klagen mit hohen Forderungen häufiger als in rein kurativen Bereichen.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Aufklärung über das Risiko des postoperativen trockenen Auges bei LASIK; dies ist eine der häufigsten Komplikationen und wird oft zu wenig betont. Ein weiterer Fehler betrifft die Nichterwähnung von Alternativen: Bei einem Patienten mit grenzwertigem Befund für LASIK muss explizit darauf hingewiesen werden, dass eine Kontaktlinse oder Brille ebenso gute Sehschärfe bieten kann. Schließlich erfolgt die Aufklärung bei Kataraktoperationen manchmal zu nah am OP-Termin.

Fazit

Augenärzte müssen insbesondere bei elektiven und ästhetischen Eingriffen die Aufklärungspflicht mit besonderer Sorgfalt erfüllen, da Patienten ohne akuten Leidensdruck eine besonders umfassende Entscheidungsgrundlage benötigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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