Chirurgen tragen eine der umfangreichsten Aufklärungspflichten in der Medizin: Jeder operative Eingriff erfordert eine vollständige Risikoaufklärung, die individuell auf den Patienten und den geplanten Eingriff zugeschnitten sein muss. Gleichzeitig führen Aufklärungsfehler in der Chirurgie zu einem erheblichen Teil der Haftungsklagen, da bei operativen Komplikationen oft der erste Blick auf die Qualität des Aufklärungsgesprächs gelenkt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chirurgen sind für die vollständige präoperative Aufklärung über alle Risiken des geplanten Eingriffs verantwortlich, unabhängig von der Aufklärung durch die Anästhesie.
  • Die Aufklärung muss rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen; bei elektiven Operationen muss dem Patienten ausreichend Bedenkzeit gewährt werden.
  • Chirurgen müssen auch über Behandlungsalternativen aufklären; wird eine konservative Behandlungsoption verschwiegen, kann das den Eingriff als unzureichend aufgeklärt erscheinen lassen.

Aufklärungspflicht speziell für Chirurgen

Chirurgische Aufklärung muss alle typischen Risiken des Eingriffs benennen, auch wenn diese selten sind: Infektion, Nachblutung, Nervenverletzungen, Thrombose, Embolie und in relevanten Fällen das Risiko der Umwandlung in eine andere Operationsmethode. Bei laparoskopischen Eingriffen muss auch über die Konversionsmöglichkeit zur offenen Chirurgie aufgeklärt werden. Fehlt dieser Hinweis und wird intraoperativ konvertiert, kann dies trotz fehlerfreier Durchführung zu Haftungsansprüchen führen.

Der Zeitpunkt ist entscheidend: Mehrere Urteile des BGH haben klargestellt, dass eine Aufklärung am Operationstag für elektive Eingriffe in der Regel unzulässig ist, da die Freiwilligkeit der Einwilligung in Frage gestellt wird. Nur bei Notfällen oder wenn der Patient ausdrücklich keinen früheren Termin wünscht, ist eine kurzfristigere Aufklärung akzeptabel.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Chirurgen sollten eingriffsspezifische Aufklärungsbögen verwenden, die alle typischen und seltenen, aber schwerwiegenden Risiken benennen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für chirurgische Tätigkeit auf eine Deckungssumme von mindestens 5 bis 10 Millionen Euro zu überprüfen, da operative Komplikationen zu den kostspieligsten Schadensfällen in der Medizin gehören können.

Typische Fehler bei Chirurgen

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Aufklärung über Behandlungsalternativen; wenn ein Patient über konservative Therapiemöglichkeiten nicht informiert wird, kann die Einwilligung in die Operation rechtlich angefochten werden. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende schriftliche Dokumentation des Gesprächsinhalts; ein Aufklärungsbogen allein ohne Gesprächsnotiz ist im Streitfall oft unzureichend. Schließlich wird die Notwendigkeit der Aufklärung über Narkoserisiken fälschlicherweise an die Anästhesie delegiert, ohne dass die chirurgische Aufklärung vollständig abgedeckt ist.

Fazit

Chirurgen tragen eine der weitreichendsten Aufklärungspflichten und müssen neben dem operativen Können auch die rechtssichere Dokumentation der präoperativen Aufklärung professionell gestalten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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