Dermatologen sind durch das wachsende Segment der ästhetischen Dermatologie besonders im Fokus der Aufklärungspflicht: Botox-Injektionen, Filler, Laserbehandlungen und chemische Peelings sind Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit, bei denen der Patient ausschließlich einem ästhetischen Interesse folgt. Die Rechtsprechung stellt bei solchen Eingriffen besonders hohe Anforderungen an die Vollständigkeit der Aufklärung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei ästhetischen Eingriffen (Botox, Filler, Laser) müssen Dermatologen besonders umfassend aufklären; der Patient muss alle Risiken kennen, bevor er in einen nicht medizinisch notwendigen Eingriff einwilligt.
  • Die Aufklärung über mögliche Komplikationen bei Fillern (Embolierisiko, Nekrosen) ist keine seltene Formalität, sondern rechtliche Pflicht, auch wenn ernste Komplikationen selten sind.
  • Bei kurativen dermatologischen Eingriffen (Exzisionen, Biopsien) muss über Narbenbildung, Infektionsrisiko und mögliche Rezidive aufgeklärt werden.

Aufklärungspflicht speziell für Dermatologen

Die ästhetische Dermatologie hat besondere Aufklärungsanforderungen entwickelt, die über das übliche Maß hinausgehen. Bei Hyaluronsäure-Fillern muss über das Risiko einer versehentlichen intravasalen Injektion aufgeklärt werden, die im schlimmsten Fall zur Erblindung oder Hautnekrose führen kann. Auch wenn dieses Risiko statistisch sehr selten ist, hat die Rechtsprechung klargestellt, dass schwerwiegende, wenn auch seltene Risiken immer benannt werden müssen.

Bei Laserbehandlungen für Gefäßerweiterungen oder Pigmentstörungen muss über das Risiko der Hyper- oder Hypopigmentierung aufgeklärt werden; bei dunkleren Hauttypen ist dieses Risiko erhöht und muss entsprechend betont werden. Die Aufklärung muss auch das Risiko von Narbenbildung und die Notwendigkeit mehrerer Behandlungssitzungen umfassen.

Worauf Dermatologen besonders achten sollten

Dermatologen sollten für jede Behandlungskategorie (Botox, Filler, Laser, chemische Peelings) separate Aufklärungsbögen verwenden, die den spezifischen Risiken jedes Verfahrens entsprechen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für ästhetisch-dermatologische Leistungen gesondert zu überprüfen; manche Standard-Haftpflichtverträge schließen ästhetische Eingriffe aus oder begrenzen die Deckung erheblich.

Typische Fehler bei Dermatologen

Ein häufiger Fehler ist die fehlende schriftliche Dokumentation der Aufklärung zum Embolierisiko bei Fillern; viele Dermatologen benennen das Risiko mündlich, ohne es zu protokollieren. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Aufklärung über realistische Ergebniserwartungen: Wenn dem Patienten eine bestimmte Veränderung versprochen wird, die nicht erreicht wird, kann dies als Aufklärungsfehler gewertet werden. Schließlich wird die Aufklärung über Behandlungsalternativen oft vernachlässigt.

Fazit

Dermatologen müssen insbesondere im ästhetischen Bereich die Aufklärungspflicht mit höchster Sorgfalt erfüllen; eine auf ästhetische Leistungen abgestimmte Berufshaftpflicht ist unerlässlich. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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