HNO-Ärzte führen eine Vielzahl von Eingriffen durch, die das Hören, Gleichgewicht und die Atemfunktion betreffen; Komplikationen in diesen Bereichen können die Lebensqualität dauerhaft beeinflussen. Die Aufklärungspflicht ist bei HNO-Operationen besonders wichtig, da viele Patienten den Eingriff als vergleichsweise unkompliziert einschätzen und das tatsächliche Risikoprofil unterschätzen.
Das Wichtigste in Kürze
- HNO-Ärzte müssen über fachspezifische Risiken wie Hörverschlechterung, Tinnitus, Schwindel und Fazialisparese nach Ohreingriffen vollständig aufklären.
- Bei Nasennebenhöhlenoperationen muss über das Risiko von Augen- und Orbitaverletzungen sowie den seltenen Fall einer intrakraniellen Komplikation aufgeklärt werden.
- Auch scheinbar kleine Eingriffe wie Tonsillektomien oder Polypenentfernungen erfordern eine vollständige Aufklärung über Blutungsrisiken.
Aufklärungspflicht speziell für HNO-Ärzte
Ohreingriffen wie der Tympanoplastik oder der Cochlea-Implantation gehen besondere Aufklärungsanforderungen voraus: Das Risiko einer postoperativen Hörverschlechterung oder sogar eines Hörverlusts muss klar benannt werden, auch wenn dieses Risiko statistisch gering ist. Das Risiko einer Fazialisparese nach Mastoidoperationen muss ebenfalls Teil des Aufklärungsgesprächs sein, da eine solche Komplikation für den Patienten lebensverändernd ist.
Bei Nasennebenhöhlenoperationen (FESS) müssen HNO-Ärzte über das Risiko von Orbitaverletzungen aufklären, die in seltenen Fällen zur Einschränkung des Sehvermögens führen können. Diese Aufklärung ist trotz der Seltenheit der Komplikation zwingend, weil die potenzielle Schwere der Konsequenz eine Pflicht zur Aufklärung begründet.
Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten
HNO-Ärzte sollten für jeden Eingriff einen spezifischen Aufklärungsbogen verwenden, der die typischen Risiken des jeweiligen Verfahrens benennt. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf ihre Deckungssumme für HNO-chirurgische Eingriffe zu überprüfen; insbesondere für mikrochirurgische Ohrenoperationen sollten hohe Deckungssummen vereinbart sein.
Typische Fehler bei HNO-Ärzten
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Aufklärung über das Fazialisparese-Risiko bei Ohreingriffen, das als zu selten eingeschätzt wird. In der Rechtsprechung ist jedoch klargestellt, dass schwere, wenn auch seltene Risiken immer benannt werden müssen. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Aufklärung über Blutungsrisiken bei Tonsillektomien, insbesondere die gefährliche Nachblutung in den ersten zwei Wochen postoperativ.
Fazit
HNO-Ärzte müssen die fachspezifischen Risiken ihrer operativen Eingriffe vollständig kommunizieren und dabei besonders auf die seltenen, aber schwerwiegenden Komplikationen hinweisen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Patientenrechte und Aufklärung
- Gesetze im Internet – § 630e BGB Aufklärungspflichten
- GDV – Berufshaftpflicht Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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