Internisten begegnen der Aufklärungspflicht in einem breiten Spektrum: Von der Aufklärung über Langzeitmedikation bis zur präprozeduralen Aufklärung vor Herzkatheter, Endoskopie oder Bronchoskopie müssen Internisten täglich informieren und dokumentieren. Das breite Leistungsspektrum macht eine strukturierte Herangehensweise unerlässlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Internisten müssen bei invasiven diagnostischen und therapeutischen Eingriffen (Herzkatheter, Endoskopie, Biopsien) vollständig über Risiken und Alternativen aufklären.
  • Die Aufklärung über Langzeitmedikation (Antikoagulantien, DOAK, Immunsuppressiva) erfordert regelmäßige Wiederholung und dokumentierte Überprüfung des Informationsstands.
  • Besonders bei Diagnosen mit erheblichen Konsequenzen (Krebsdiagnose, chronische Erkrankung) muss die Aufklärung individuell und einfühlsam gestaltet werden.

Aufklärungspflicht speziell für Internisten

Interventionell tätige Internisten, die Herzkatheteruntersuchungen oder -interventionen durchführen, unterliegen denselben präprozeduralen Aufklärungsanforderungen wie Chirurgen. Vor einer perkutanen Koronarintervention (PCI) muss der Patient über das Risiko von Herzinfarkt, Schlaganfall, Blutung und Tod aufgeklärt werden; die Aufklärung muss rechtzeitig vor dem Eingriff stattfinden. Bei einer Notfall-PCI gelten Ausnahmen, die aber dokumentiert werden müssen.

Gastroenterologische Internisten müssen vor Koloskopien über Perforationsrisiken (Häufigkeit 1:1.000 bis 1:3.000), das Blutungsrisiko bei Polypektomie und die Möglichkeit eines unvollständigen Befunds aufklären. Viele Patienten unterschätzen diese Risiken; eine klare, verständliche Erläuterung ist sowohl rechtlich als auch ethisch geboten.

Worauf Internisten besonders achten sollten

Internisten sollten für häufig durchgeführte Eingriffe einheitliche Aufklärungsbögen einsetzen und diese regelmäßig auf die aktuelle Rechtslage prüfen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf eine ausreichende Deckungssumme für interventionelle Eingriffe zu überprüfen; für interventionell tätige Kardiologen empfehlen sich Deckungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro.

Typische Fehler bei Internisten

Ein häufiger Fehler ist die Aufklärung unmittelbar vor dem Eingriff, ohne dem Patienten ausreichend Bedenkzeit zu geben. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Aufklärung über Behandlungsalternativen; vor einer Koloskopie muss beispielsweise über alternative Verfahren zur Darmkrebsvorsorge informiert werden. Schließlich wird die Aufklärung bei Langzeitmedikation nicht konsequent wiederholt und dokumentiert.

Fazit

Internisten müssen die Aufklärungspflicht je nach Tätigkeitsschwerpunkt an die spezifischen Risiken ihres Leistungsspektrums anpassen und dabei sowohl präprozedural als auch bei Langzeittherapien eine vollständige Dokumentation führen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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