Kardiologen führen einige der invasivsten diagnostischen und therapeutischen Eingriffe in der Inneren Medizin durch: Herzkatheteruntersuchungen, Stentimplantationen, elektrophysiologische Ablationen und ICD-Implantationen sind Maßnahmen mit relevantem Komplikationspotenzial. Die Aufklärungspflicht ist bei diesen Eingriffen besonders anspruchsvoll, da Patienten mit Herzerkrankungen oft unter erheblichem Entscheidungsdruck stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kardiologen müssen vor Herzkathetern und Koronarinterventionen über alle relevanten Risiken aufklären, einschließlich Herzinfarkt, Schlaganfall, Blutung und Tod.
  • Bei elektiven Eingriffen muss dem Patienten ausreichend Bedenkzeit gewährt werden; bei Notfällen gelten Ausnahmen, die aber dokumentiert werden müssen.
  • Die Aufklärung über alternative Behandlungsoptionen (z.B. konservative Therapie versus PCI versus Bypass) ist rechtlich zwingend und muss verständlich kommuniziert werden.

Aufklärungspflicht speziell für Kardiologen

Vor einer Herzkatheteruntersuchung muss der Kardiologe über das Einstichstellenrisiko (Hämatom, AV-Fistel), das Kontrastmittelrisiko bei Niereninsuffizienz und das allgemeine Risiko eines myokardialen Ereignisses aufklären. Bei einer geplanten PCI kommen zusätzlich das Risiko eines Stent-Verschlusses, die Notwendigkeit einer dauerhaften Thrombozytenaggregationshemmung und die mögliche Notwendigkeit einer Bypass-Operation im Notfall hinzu.

Bei der Ablationstherapie von Herzrhythmusstörungen (Vorhofflimmern-Ablation, WPW-Syndrom) ist die Aufklärung über das Risiko eines AV-Blocks besonders wichtig: Eine vollständige Ablation des AV-Knotens würde eine lebenslange Schrittmacherimplantation notwendig machen. Dieses Risiko muss klar benannt werden, auch wenn es statistisch selten ist (unter 1 Prozent bei FA-Ablation).

Worauf Kardiologen besonders achten sollten

Kardiologen sollten für jeden Eingriff einen spezifischen Aufklärungsbogen verwenden und das Aufklärungsgespräch im Herzkatheterlabor-Protokoll dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt eine Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 5 bis 10 Millionen Euro für interventionell tätige Kardiologen; kardiovaskuläre Komplikationen können zu erheblichen Schadenersatzansprüchen führen.

Typische Fehler bei Kardiologen

Ein häufiger Fehler ist die zu knappe Aufklärung bei Notfall-PCIs, bei denen aus Zeitdruck auf eine vollständige Dokumentation verzichtet wird. Auch wenn eine Notfallsituation vorliegt, muss dokumentiert werden, was dem Patienten erklärt wurde. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Aufklärung über Behandlungsalternativen; bei einer stabilen KHK muss über optimale medikamentöse Therapie als Alternative zur Revaskularisation informiert werden. Schließlich versäumen manche Kardiologen, das Risiko der Kontrastmittelnephropathie bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion explizit zu benennen.

Fazit

Kardiologen müssen die Aufklärungspflicht vor invasiven Eingriffen mit besonderer Sorgfalt erfüllen, dabei ausreichend Bedenkzeit gewähren und die Dokumentation lückenlos führen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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