Neurologen konfrontieren Patienten häufig mit schwerwiegenden Diagnosen: Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose oder Demenz verändern das Leben der Betroffenen fundamental. Die Aufklärungspflicht umfasst in der Neurologie neben den verfahrensspezifischen Risiken invasiver Eingriffe vor allem die Diagnoseaufklärung und die Aufklärung über Langzeittherapien mit erheblichen Nebenwirkungsprofilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neurologen müssen bei der Diagnoseübermittlung schwerer Erkrankungen die Aufklärung einfühlsam und vollständig gestalten; das Recht auf Nichtwissen muss respektiert werden.
  • Bei der Aufklärung über immunmodulatorische MS-Therapien müssen alle Risiken einschließlich PML (progressive multifokale Leukenzephalopathie) bei bestimmten Biologika benannt werden.
  • Vor invasiven neurologischen Eingriffen (Lumbalpunktion, EMG, Tiefe Hirnstimulation) muss über eingriffsspezifische Risiken vollständig aufgeklärt werden.

Aufklärungspflicht speziell für Neurologen

Bei der Aufklärung über MS-Therapien mit Natalizumab muss das PML-Risiko explizit benannt werden: Bei JCV-AK-positiven Patienten steigt das Risiko je nach Titer und Therapiedauer auf bis zu 1:70, was ein erhebliches Risiko darstellt. Diese Aufklärung ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ethisch geboten, da die Entscheidung des Patienten für oder gegen diese Therapie ausschließlich auf vollständiger Information basieren darf.

Neurologen, die Tiefe Hirnstimulationen indizieren (Morbus Parkinson, essenzieller Tremor), müssen über das Risiko intrazerebraler Blutungen, Infektionen und das mögliche Versagen der Stimulation aufklären. Diese Eingriffe werden in spezialisierten Zentren durchgeführt, aber die Indikationsaufklärung obliegt häufig dem betreuenden Neurologen.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen sollten für häufig verordnete immunmodulatorische Therapien standardisierte Aufklärungsdokumentationen führen, die bei Therapiebeginn und bei Therapiewechsel aktualisiert werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf spezielle neurologische Eingriffe und Therapien zu überprüfen; die Haftung bei PML nach Natalizumab ist ein prominentes Beispiel für spezifische neurologische Haftungsrisiken.

Typische Fehler bei Neurologen

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Wiederholung der Aufklärung bei Langzeittherapien; wenn sich das Risikoprofil einer Therapie ändert (z.B. durch neue Erkenntnisse zu Biologika-Sicherheit), muss die Aufklärung angepasst werden. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Dokumentation der Diagnoseübermittlung bei schweren Erkrankungen; dieser Moment ist besonders haftungsrelevant. Schließlich wird die Aufklärung über das Recht auf Nichtwissen bei genetisch bedingten Erkrankungen nicht immer aktiv angesprochen.

Fazit

Neurologen müssen die Aufklärungspflicht sowohl bei invasiven Eingriffen als auch bei der Diagnoseübermittlung und Langzeittherapie mit besonderer Sorgfalt und Dokumentation erfüllen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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