Notfallmediziner arbeiten in Situationen, in denen Zeit der entscheidende Faktor ist. Die regulären Anforderungen an präoperative Aufklärung und Bedenkzeit können im echten Notfall nicht erfüllt werden; die Rechtsprechung hat für diese Fälle spezifische Ausnahmeregelungen entwickelt. Dennoch müssen auch Notfallmediziner die Grenzen ihres Handelns ohne vollständige Aufklärung und Einwilligung kennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im echten medizinischen Notfall (Bewusstlosigkeit, unmittelbare Lebensgefahr) kann auf die vorherige Einwilligung verzichtet werden; der mutmaßliche Wille des Patienten muss aber berücksichtigt werden.
  • Soweit möglich muss auch im Notfall eine zumindest rudimentäre Aufklärung erfolgen und dokumentiert werden.
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten müssen im Notfall berücksichtigt werden; Notfallmediziner müssen deren rechtliche Bindungswirkung kennen.

Aufklärungspflicht speziell für Notfallmediziner

Das deutsche Recht gestattet dem Arzt im Notfall, ohne vorherige Einwilligung zu handeln, wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist und keine Patientenverfügung vorliegt, die eine bestimmte Behandlung untersagt. In diesem Fall muss der Arzt nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten handeln; er hat die Pflicht, alle verfügbaren Informationen zu nutzen, um diesen mutmaßlichen Willen zu ermitteln.

Bei einem reanimierungspflichtigen Patienten mit vorliegender Patientenverfügung, die eine Reanimation untersagt, ist der Notfallmediziner an diesen Willen gebunden, sofern er die Verfügung kennt und ihre Gültigkeit überprüfen kann. In der Praxis ist diese Situation rechtlich und ethisch komplex; Notfallmediziner sollten sich mit den rechtlichen Anforderungen an Patientenverfügungen vertraut machen.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Notfallmediziner sollten die Dokumentation auch in Notfallsituationen so vollständig wie möglich führen; Zeitpunkt, Umstände und getroffene Entscheidungen müssen im Einsatzprotokoll festgehalten werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für Notarzt-Tätigkeiten gesondert zu überprüfen; viele Kliniktarife decken die Notarzttätigkeit im Rettungsdienst nicht oder nur eingeschränkt ab.

Typische Fehler bei Notfallmediziners

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Überprüfung auf das Vorliegen einer Patientenverfügung; im Notfall wird oft sofort mit Reanimationsmaßnahmen begonnen, ohne zu prüfen, ob ein entgegenstehender Patientenwille vorliegt. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende oder lückenhafte Dokumentation von Notfallsituationen; nur wer seinen Entscheidungsprozess nachvollziehbar dokumentiert, kann im Streitfall seine Handlungen verteidigen.

Fazit

Notfallmediziner arbeiten unter besonderen Bedingungen, die die reguläre Aufklärungspflicht modifizieren, sie aber nicht aufheben; Patientenverfügungen müssen respektiert und Entscheidungen vollständig dokumentiert werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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