Rechtsmediziner arbeiten primär im Auftrag von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, nicht im klassischen Arzt-Patienten-Verhältnis. Dennoch gibt es in der Rechtsmedizin Aufklärungspflichten: Bei der klinischen Untersuchung lebender Personen (z.B. Untersuchung von Opfern häuslicher Gewalt oder Beschuldigten) bestehen spezifische Informations- und Aufklärungspflichten, die von denen der kurativen Medizin abweichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsmediziner müssen bei der Untersuchung lebender Personen im Auftrag von Ermittlungsbehörden über den Zweck der Untersuchung und die Verwendung der Befunde aufklären; die untersuchte Person hat ein Recht auf Information.
  • Zeugenaussagen und Gutachten von Rechtsmediziners unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht; die Aufklärung über die Grenzen dieser Schweigepflicht im strafrechtlichen Kontext gehört zur Information der untersuchten Person.
  • Bei der Blutentnahme zur Alkohol- oder Drogenbestimmung auf behördliche Anordnung ist die freiwillige Einwilligung nicht zwingend erforderlich; der Rechtsmediziner muss aber über die Rechtsgrundlage informieren.

Aufklärungspflicht speziell für Rechtsmediziner

Die Besonderheit der rechtsmedizinischen Untersuchung liegt darin, dass Rechtsmediziner nicht im Interesse des Probanden, sondern im Interesse der Strafrechtspflege handeln. Bei der Untersuchung von Opfern häuslicher Gewalt oder sexueller Übergriffe muss der Rechtsmediziner über den Zweck der Dokumentation, die Verwendung der Befunde im Strafverfahren und die Möglichkeit aufklären, die Untersuchung abzulehnen oder zu einem späteren Zeitpunkt eine anonyme Spurensicherung vorzunehmen. Diese besondere Situation erfordert ein hohes Maß an Empathie und Transparenz.

Bei der Blutentnahme zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit (§ 81a StPO) oder zur Alkoholspiegelbestimmung erfolgt die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht; eine Einwilligung der betroffenen Person ist rechtlich nicht erforderlich, wohl aber eine Information über die Rechtsgrundlage. Rechtsmediziner sollten dennoch verständlich erklären, was entnommen wird und wie die Probe verwendet wird.

Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten

Rechtsmediziner sollten die Dokumentation der Informationsgespräche mit lebenden Untersuchungspersonen sorgfältig führen; insbesondere bei Opfern von Gewalttaten ist zu dokumentieren, dass über die Verwendung der Befunde aufgeklärt wurde. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für rechtsmedizinische Tätigkeiten, insbesondere für Gutachtertätigkeiten, gesondert zu überprüfen; fehlerhafte Gutachten können zu Haftungsansprüchen führen, die über den klassischen ärztlichen Bereich hinausgehen.

Typische Fehler bei Rechtsmediziners

Ein häufiger Fehler ist die mangelnde Transparenz gegenüber untersuchten Personen über die Zweckbindung der Untersuchung; Untersuchungspersonen, die nicht verstehen, dass der Befund an die Staatsanwaltschaft übermittelt wird, können sich in ihrer Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Sensibilität bei der Untersuchung von Gewaltopfern; eine sachliche Untersuchung ohne ausreichende Information und Einbeziehung der betroffenen Person kann das Vertrauen nachhaltig beschädigen. Schließlich werden Gutachten gelegentlich ohne ausreichende Dokumentation der Befundgrundlagen erstattet.

Fazit

Rechtsmediziner müssen trotz des behördlichen Auftrags die Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber untersuchten lebenden Personen wahrnehmen und dabei zwischen strafrechtlichen Pflichten und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte sorgsam abwägen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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