Urologen führen Eingriffe durch, die tiefgreifende Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten haben können: Prostataoperationen, radikale Nephrektomien und transurethrale Resektionen sind mit spezifischen Risiken verbunden, über die eine umfassende Aufklärung erforderlich ist. Besonders die Aufklärung über mögliche Beeinträchtigungen der Sexualfunktion und Kontinenz ist in der Urologie rechtlich und ethisch sensibel.
Das Wichtigste in Kürze
- Urologen müssen vor Prostataoperationen (radikale Prostatektomie, TURP) über das Risiko einer erektilen Dysfunktion und Inkontinenz aufklären; diese Risiken sind für die Entscheidungsfindung des Patienten zentral.
- Bei der Diagnoseübermittlung eines Prostatakarzinoms muss über alle Behandlungsoptionen (aktive Überwachung, Operation, Strahlentherapie, Hormontherapie) vollständig informiert werden.
- Vor der Vasektomie muss über die grundsätzliche Irreversibilität des Eingriffs aufgeklärt werden; Patienten müssen die dauerhafte Sterilisationswirkung vollständig verstehen.
Aufklärungspflicht speziell für Urologen
Vor einer radikalen Prostatektomie muss der Urologe über das Risiko einer erektilen Dysfunktion (je nach Operationsverfahren und Alter 30 bis 80 Prozent), einer Stressinkontinenz (5 bis 20 Prozent dauerhaft) und über alternative Therapieoptionen informieren. Diese Aufklärung ist besonders sensitiv, da sie die intimsten Lebensbereiche des Patienten berührt; eine feinfühlige Gesprächsführung ist ebenso wichtig wie die vollständige Informationsweitergabe.
Bei der Diagnose eines Prostatakarzinoms muss der Urologe die aktuellen Leitlinienoptionen vollständig vorstellen. Für ein niedrigrisikokarziom ist die aktive Überwachung (Active Surveillance) eine gleichwertige Option gegenüber der sofortigen Behandlung; Patienten, die diese Option nicht kennen, können sich bei einer späteren Entscheidung unangemessen behandelt fühlen.
Worauf Urologen besonders achten sollten
Urologen sollten bei onkologischen Diagnosen und bei Eingriffen mit Auswirkungen auf die Sexualfunktion ausreichend Zeit für das Aufklärungsgespräch einplanen und dieses umfassend dokumentieren. Die Einbeziehung des Partners oder der Partnerin in das Aufklärungsgespräch kann sinnvoll sein, bedarf aber der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für operative Urologen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro abzuschließen; Komplikationen nach Prostataoperationen sind häufige Ursache für Haftungsansprüche.
Typische Fehler bei Urologen
Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Aufklärung über die Risiken erektiler Dysfunktion und Inkontinenz vor Prostataoperationen; Patienten, die postoperativ an diesen Folgen leiden, ohne vor dem Eingriff vollständig informiert worden zu sein, haben begründete Haftungsansprüche. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Aufklärung über Active Surveillance als Behandlungsoption bei Niedrigrisikoprostatakarzinom; nicht alle Patienten benötigen eine sofortige Behandlung. Schließlich wird die Aufklärung über die Irreversibilität der Vasektomie nicht immer mit ausreichender Eindringlichkeit kommuniziert.
Fazit
Urologen müssen die Aufklärungspflicht vor Eingriffen mit Auswirkungen auf Kontinenz und Sexualfunktion besonders vollständig und sensibel erfüllen und dabei alle leitliniengerechten Therapieoptionen darstellen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Patientenrechte und Aufklärung
- Gesetze im Internet – § 630e BGB Aufklärungspflichten
- GDV – Berufshaftpflicht Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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