Zahnärzte führen täglich Eingriffe durch, die von der einfachen Extraktion bis zur umfangreichen implantologischen Versorgung reichen. Die Aufklärungspflicht ist in der Zahnmedizin besonders ausgeprägt, da viele Behandlungen wahlweise oder ästhetisch motiviert sind und die Kostenaufklärung neben der medizinischen Risikoaufklärung eine eigenständige rechtliche Bedeutung hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnärzte müssen vor Implantationen, Extraktionen und prothetischen Versorgungen über eingriffsspezifische Risiken und Behandlungsalternativen aufklären; die Aufklärung über Kosten und Kassenzulassung ist rechtlich eigenständig geregelt.
  • Bei der Implantologie muss über das Risiko eines Implantatverlusts (5 bis 10 Prozent in 10 Jahren), Nervschäden (Taubheitsgefühl im Unterkiefer) und den notwendigen Knochenaufbau aufgeklärt werden.
  • Die Wirtschaftlichkeitsaufklärung (Heil- und Kostenplan, Eigenanteil GKV versus Privatleistung) ist neben der Risikoaufklärung eine eigenständige zahnärztliche Pflicht.

Aufklärungspflicht speziell für Zahnärzte

Vor einer Implantation muss der Zahnarzt über das Risiko eines Implantatverlusts, das Risiko einer Verletzung des Nervus alveolaris inferior mit dauerhafter Sensibilitätsstörung im Unterkiefer (ca. 1 bis 5 Prozent bei ungünstiger Anatomie), das Risiko einer Periimplantitis und die Notwendigkeit regelmäßiger Nachsorge aufklären. Alternativversorgungen (Brücke, herausnehmbarer Zahnersatz) müssen als gleichwertige Optionen dargestellt werden, auch wenn der Zahnarzt die Implantation bevorzugt.

Bei der Entfernung unterer Weisheitszähne ist das Risiko einer temporären oder dauerhaften Schädigung des Nervus alveolaris inferior besonders relevant; bei engem Bezug zur Wurzelspitze muss dieses Risiko konkret benannt werden. Eine 3D-Röntgenaufnahme (DVT) zur Planung der Extraktion kann indiziert sein und muss dem Patienten empfohlen werden.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten für implantologische Eingriffe und komplexe chirurgische Maßnahmen standardisierte Aufklärungsbögen verwenden und die Übergabe an den Patienten dokumentieren. Die Wirtschaftlichkeitsaufklärung muss durch einen Heil- und Kostenplan erfolgen, der vom Patienten vor Behandlungsbeginn gegengezeichnet wird. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für Zahnärzte auf implantologische Tätigkeiten zu überprüfen; Implantatverluste und Nervschäden nach Implantationen sind häufige Ursachen für zahnärztliche Haftungsansprüche.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Aufklärung über das Risiko einer Nervschädigung bei Weisheitszahnextraktionen und Implantationen; ein Patient mit dauerhafter Taubheit nach einer Extraktion, der nicht über dieses Risiko informiert wurde, hat begründete Haftungsansprüche. Ein weiterer Fehler betrifft die unzureichende Wirtschaftlichkeitsaufklärung; wenn Patienten nicht verstehen, welche Kosten die Kassenzahnarztgebühr abdeckt und welche sie selbst tragen müssen, kann dies zu erheblichem Streit führen. Schließlich wird die Aufklärung über die Notwendigkeit regelmäßiger Implantatnachsorge nicht immer ausreichend kommuniziert.

Fazit

Zahnärzte müssen die doppelte Aufklärungspflicht aus medizinischer Risikoaufklärung und Wirtschaftlichkeitsaufklärung vollständig erfüllen und dabei besonders auf nervnahe Eingriffe und die vollständige Darstellung von Behandlungsalternativen achten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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