Augenarztpraxen stehen vor einer besonderen Herausforderung: Ihre Patienten sind oft sehbeeinträchtigt oder kommen nach einer Pupillenerweiterung mit stark eingeschränktem Sehvermögen in die Praxis. Barrierefreiheit bedeutet hier nicht nur stufenlose Zugänge, sondern auch taktile Leitsysteme, kontrastreiche Beschriftungen und ausreichende Beleuchtung, damit sehbeeinträchtigte Patienten sich sicher orientieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sehbeeinträchtigte Patienten benötigen taktile Bodenleitsysteme und kontrastreiche Orientierungshilfen zusätzlich zu baulicher Barrierefreiheit
  • Nach Pupillenerweiterung sind Patienten vorübergehend stark lichtempfindlich; der Wartebereich muss entsprechend abgedunkelt werden können
  • Spezialmöbel wie Spaltlampen-Arbeitstische müssen auch für Rollstuhlfahrer zugänglich sein

Barrierefreiheit speziell für Augenärzte

Augenärzte haben die Besonderheit, dass ihre Patienten beim Verlassen der Praxis nach einer Mydriasis (Pupillenerweiterung) für mehrere Stunden photophob und seheingeschränkt sind. Wartebereich und Ausgang müssen so gestaltet sein, dass diese Patienten sicher navigieren können; das umfasst blendfreie Beleuchtung, gut sichtbare Handläufe und möglichst direkte Wege zum Ausgang ohne Treppenstufen.

Für die gerätespezifische Barrierefreiheit gilt: Funduskameras, OCT-Geräte und Perimeter müssen so aufgestellt sein, dass Rollstuhlfahrer sie nutzen können. Bei vielen Standardmodellen ist dies nur mit entsprechenden Unterfahrmöglichkeiten gewährleistet. Umbaumaßnahmen in bestehenden Praxen kosten typischerweise 15.000 bis 50.000 Euro.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Taktile Bodenleitsysteme sind in Augenarztpraxen keine Seltenheit; sie erhöhen jedoch die Sturzgefahr für Patienten, die nicht damit vertraut sind. Augenärzte sollten ihr Praxispersonal schulen, sehbeeinträchtigte Patienten aktiv zu begleiten. Ärzteversichert empfiehlt zudem, in der Betriebshaftpflichtversicherung explizit Sturzschäden im Praxisbereich nach medizinischen Eingriffen wie der Pupillenerweiterung mitzuversichern.

Typische Fehler bei Augenärzte

Ein häufiger Fehler ist die ausschließlich visuelle Ausschilderung der Praxis: Patienten mit Sehbehinderung können Schilder nicht lesen; akustische Signale oder taktile Hinweise fehlen oft. Zweiter Fehler: Die Toilette ist zwar rollstuhlgerecht ausgestattet, aber der Weg dorthin führt durch einen engen Korridor. Dritter Fehler: Informationsblätter werden nur in Standardschrift ausgegeben; Großdruck-Versionen oder barrierefreie digitale Alternativen fehlen.

Fazit

Augenarztpraxen müssen Barrierefreiheit in einer Doppeldimension denken: baulich für mobilitätseingeschränkte Patienten und visuell-sensorisch für sehbeeinträchtigte Patientengruppen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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