Dermatologen versorgen ein breites Alters- und Patientenspektrum, darunter viele ältere Menschen mit Chroniker-Status, Psoriasis-Patienten mit eingeschränkter Gelenkfunktion oder Melanom-Patienten nach Operationen. Die dermatologische Praxis muss deshalb Barrierefreiheit sowohl im Eingangsbereich als auch in den Untersuchungsräumen sicherstellen, wo Patienten häufig entkleidet werden und auf Liegen untersucht werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhenverstellbare Untersuchungsliegen sind für Patienten mit eingeschränkter Beweglichkeit unerlässlich
- Umkleidekabinen für die Ganzkörperuntersuchung müssen rollstuhlgerecht dimensioniert sein
- Fotodokumentations-Arbeitsplätze für die Dermatoskopie müssen unterfahrbar oder anpassbar sein
Barrierefreiheit speziell für Dermatologen
In der Dermatologie ist die vollständige Inspektion der Körperoberfläche Standard. Für mobilitätseingeschränkte Patienten bedeutet das erhöhte Anforderungen an Liegen und Umkleidebereiche: Die Liege muss auf mindestens 46 cm Sitzhöhe absenkbar sein, damit Patienten ohne Fremdhilfe aufsteigen können; die Umkleidekabine muss mindestens 150 × 150 cm Grundfläche haben, damit Rollstuhlfahrer selbstständig die Kleidung wechseln können. Enge Umkleidekabinen, wie sie in Altbestandspraxen häufig vorkommen, erfüllen diese Anforderungen nicht.
Dermatologische Praxen mit Lasereinheiten oder Phototherapie-Kabinen (UVA/UVB) haben weitere barrierefreie Anforderungen: Die Phototherapiekabinen müssen eine Türbreite von mindestens 90 cm aufweisen und intern genug Raum für Rollstuhlfahrer bieten.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen sollten prüfen, ob ihre Praxis die DIN 18040-1 erfüllt, insbesondere im Hinblick auf Kontraste an Türrahmen und Bodenmarkierungen, da ältere Patienten mit eingeschränkter Sehfähigkeit zu ihrer Zielgruppe gehören. Ärzteversichert empfiehlt, die Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherung bei baulichen Umbaumaßnahmen vorübergehend anzupassen, da Umbauzeiten den Praxisbetrieb einschränken.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein verbreiteter Fehler ist die zu niedrige Liege, die ohne Absenkbarkeit für ältere Patienten kaum nutzbar ist; Stürze beim Aufsteigen sind Haftungsrisiken. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen von Handgriffen an der Liege. Dritter Fehler: Die Umkleidekabine ist zwar groß genug, aber Kleiderhaken und Spiegel sind so hoch angebracht, dass Rollstuhlfahrer sie nicht erreichen.
Fazit
Dermatologische Praxen profitieren von barrierefreier Ausstattung durch geringere Sturzrisiken, weniger Haftungsansprüche und bessere Bewertungen bei Kassenzulassungsprüfungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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