Gynäkologische Praxen versorgen Patientinnen in sehr unterschiedlichen Lebensphasen: hochschwangere Frauen mit stark eingeschränkter Beweglichkeit, ältere Patientinnen nach Hüftoperationen und Frauen mit körperlichen Behinderungen. Gleichzeitig erfordern die Untersuchungen eine besondere Intimsphäre, die mit barrierefreien Anforderungen kombiniert werden muss. Diese Kombination macht barrierefreie Praxisgestaltung für Gynäkologen besonders komplex.
Das Wichtigste in Kürze
- Gynäkologische Untersuchungsstühle müssen absenkbar und seitlich zugänglich sein, um Patientinnen mit eingeschränkter Hüftbeweglichkeit zu versorgen
- Schwangere im letzten Trimester brauchen extra breite Türen und gut erreichbare Sitzgelegenheiten im Wartebereich
- Ultraschallgeräte und CTG-Maschinen müssen für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich sein
Barrierefreiheit speziell für Gynäkologen
Der gynäkologische Untersuchungsstuhl ist das zentrale Gerät der Praxis und muss barrierefrei nutzbar sein. Moderne elektrisch verstellbare Stühle können auf 46 cm Sitzhöhe abgesenkt werden; für die Beinstützen sind seitliche Schwenkbewegungen erforderlich, damit Patientinnen mit eingeschränkter Hüftabduktion die Untersuchungsposition einnehmen können. Das ist insbesondere für ältere Patientinnen nach Hüft-TEP oder mit Spastik relevant.
Das CTG-Monitoring im letzten Schwangerschaftstrimester erfordert besondere Sitzgelegenheiten im Wartebereich: Stühle mit Armlehnen und erhöhter Sitzhöhe (50 bis 55 cm) sind für Hochschwangere leichter zu nutzen als niedrige Sofas. Für Rollstuhlfahrerinnen muss das CTG-Gerät rollstuhlgerecht positionierbar sein.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Im Umkleidebereich vor der Untersuchung ist ausreichend Bewegungsfläche von 150 × 150 cm für Rollstühle einzuplanen. Die Umkleidekabine muss einen Klappsitz haben, da viele Patientinnen sich nicht im Stehen umziehen können. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxiseinrichtungsversicherung die barrierefreie Ausstattung explizit als versicherte Sachposition aufzuführen, da diese Geräte oft deutlich teurer sind als Standardausstattung.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Ein häufiger Fehler ist die fehlende seitliche Zugänglichkeit des Untersuchungsstuhls: Wenn dieser nur von vorn bestiegen werden kann, ist er für Rollstuhlfahrerinnen oder Patientinnen nach Hüft-OP faktisch nicht nutzbar. Ein zweiter Fehler ist die enge Gestaltung der Umkleidekabinen, die für Standardfiguren ausreichen, aber für Rollstuhlfahrerinnen oder hochschwangere Frauen zu eng sind. Dritter Fehler: Keine barrierefreie Toilette in der Praxis, obwohl schwangere Patientinnen die Toilette häufig benötigen.
Fazit
Gynäkologische Praxen, die Barrierefreiheit konsequent umsetzen, schaffen eine inklusive Versorgung für alle Patientinnen und reduzieren gleichzeitig Haftungsrisiken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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