Kardiologische Praxen behandeln Patienten mit Herzinsuffizienz, nach Herzinfarkt oder mit schweren Rhythmusstörungen. Für viele dieser Patienten ist jede zusätzliche körperliche Belastung medizinisch relevant; lange Treppenwege, fehlende Aufzüge oder weit entfernte Parkplätze können den Gesundheitszustand beeinträchtigen. Barrierefreiheit ist in der Kardiologie deshalb nicht nur ein rechtliches, sondern direkt ein medizinisches Thema.

Das Wichtigste in Kürze

  • Herzinsuffizienz-Patienten müssen die Praxis ohne unnötige körperliche Belastung erreichen und nutzen können
  • Notfallausstattung wie Defibrillator und Liegeflächen müssen barrierefrei zugänglich sein
  • Stresschokardiographie und Belastungs-EKG erfordern spezielle Sicherheitsvorkehrungen für mobilitätseingeschränkte Patienten

Barrierefreiheit speziell für Kardiologen

Kardiologische Praxen, die in oberen Stockwerken ohne Aufzug untergebracht sind, schließen Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz (NYHA III oder IV) faktisch aus. Ein Aufzug oder eine Erdgeschosslage ist für kardiologische Praxen deshalb keine optionale Infrastruktur, sondern eine Voraussetzung für adäquate Versorgung. Wo ein Umzug nicht möglich ist, müssen Hausbesuche oder eine externe Kooperation sicherstellen, dass alle Patienten versorgt werden.

Für Belastungsuntersuchungen gilt: Ergometer müssen für Patienten mit peripherer arterieller Verschlusskrankheit oder nach Beinamputationen zugänglich sein; Liegeergometer als Alternative sind barrierefrei und medizinisch gleichwertig. Der Aufenthaltsraum nach der Untersuchung muss mit bequemen Liege- oder Sitzmöglichkeiten und Notfallausstattung ausgestattet sein.

Worauf Kardiologen besonders achten sollten

In der Kardiologie ist die barrierefreie Erreichbarkeit des Defibrillators und der Notfalltrage besonders wichtig: Beide müssen auch für mobilitätseingeschränkte Patienten zugänglich sein und dürfen nicht durch Barrieren verdeckt werden. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Betriebshaftpflicht explizit die Haftung für Notfallsituationen in der Praxis zu klären und sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz Reanimationsmaßnahmen im Praxisbereich abdeckt.

Typische Fehler bei Kardiologen

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen eines Aufzugs bei Praxen in Obergeschossen. Zweiter Fehler: Der Defibrillator ist in einem Schrank untergebracht, der für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich ist. Dritter Fehler: Wartezeit-Stühle sind zu niedrig und ohne Armlehnen; für herzinsuffiziente Patienten ist das Aufstehen von niedrigen Stühlen eine erhebliche Kreislaufbelastung.

Fazit

Für Kardiologen ist Barrierefreiheit direkt mit der Patientensicherheit verknüpft; Zugangshindernisse können bei herzerkrankten Patienten medizinische Notfälle auslösen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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