Kinderarztpraxen haben eine einzigartige Barrierefreiheits-Konstellation: Sie müssen gleichzeitig Kinderwagen (teilweise doppelbreit), Rollstühle für Kinder mit Behinderungen, Eltern mit eigenen Mobilitätseinschränkungen und stark eingeschränkte ältere Begleitpersonen berücksichtigen. Die Anforderungen sind damit umfangreicher als in den meisten anderen Facharztpraxen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Türbreiten von mindestens 90 cm sind für Doppelkinderwagen oft nicht ausreichend; 100 cm sind empfehlenswert
  • Kinder mit motorischen Behinderungen brauchen barrierefreie Untersuchungsliegen und spezielle Lagerungshilfen
  • Elternbereiche im Warteraum müssen Kinderwagen-Stellflächen ohne Engstellen bieten

Barrierefreiheit speziell für Kinderärzte

Kinderarztpraxen sind unter allen Fachrichtungen die einzigen, bei denen sowohl der Patient als auch die Begleitperson erhöhten Barrierefreiheitsbedarf haben können. Ein Kind im Rollstuhl mit einer Mutter auf Unterarmgehstützen stellt maximale Anforderungen an die Praxisinfrastruktur. Doppelkinderwagen haben eine Breite von bis zu 80 cm; die Türdurchgangsbreite von 90 cm reicht dann für paralleles Öffnen der Wagenklappe nicht aus. Empfehlenswert sind 100 cm breite Türen.

Die Untersuchungsliege muss bis auf 30 cm Höhe absenkbar sein, damit kleine Kinder sicher aufgelegt werden können; für Kinder im Rollstuhl muss die Liege von der Seite zugänglich sein. Kinderarztpraxen, die viele Patienten mit frühkindlichen Hirnschäden oder Mehrfachbehinderungen versorgen, sollten zudem über spezielle Lagerungskeile und -kissen verfügen.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Wartebereiche sollten in einen Säuglings- und Kleinkinderbereich sowie einen Bereich für ältere Kinder unterteilt sein; beide müssen barrierefrei erreichbar sein. Kinderwagen-Abstellflächen außerhalb des Warteraums reduzieren Engstellen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisversicherung explizit Schäden durch Kinderwagen oder Rollstühle als Standardrisiko aufzunehmen, da diese im Praxisalltag häufig Türen oder Möbel beschädigen.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler sind enge Warteräume mit fest installierten Bänken, die keine flexible Nutzung erlauben. Zweiter Fehler: Spielecken mit Teppich und niedrigen Spielzeugregalen, die für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind; Kinder mit Behinderungen werden dadurch aus dem Spielbereich ausgeschlossen. Dritter Fehler: Keine Wickeltische, die für Eltern mit Rückenproblemen oder im Rollstuhl nutzbar sind.

Fazit

Kinderarztpraxen, die Barrierefreiheit konsequent umsetzen, schaffen eine einladende und sichere Umgebung für alle Familien und erfüllen gleichzeitig ihre rechtlichen Pflichten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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