Notfallmediziner, die in Notaufnahmen, Rettungswachen oder als niedergelassene Ärzte in Notfallambulanzen tätig sind, haben eine besondere Pflicht zur Barrierefreiheit: Notfälle treten bei Menschen aller Altersgruppen und körperlichen Verfassungen auf. Eine Notaufnahme, die für Rollstuhlfahrer oder gehbehinderte Patienten nicht zugänglich ist, kann im Extremfall Leben gefährden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notfallzugänge müssen 24 Stunden täglich barrierefrei zugänglich sein, einschließlich bei Nacht und schlechtem Wetter
  • Behandlungsliegen in Notaufnahmen müssen elektrisch höhenverstellbar sein, um Transfers aus Rollstühlen oder Krankenwagen zu ermöglichen
  • Kommunikationshilfen für gehörlose und sprachlos gewordene Notfallpatienten sind unverzichtbar

Barrierefreiheit speziell für Notfallmediziner

Notaufnahmen unterscheiden sich von Praxen fundamental: Patienten kommen oft liegend, im Rollstuhl oder auf Tragen an. Die Türbreite zum Schockraum muss mindestens 160 cm betragen, damit Krankenbetten und paralleles Begleitpersonal passieren können. Behandlungsräume müssen elektrisch verstellbare Liegen haben, da manuelle Transfers von stark adipösen oder gelähmten Patienten zu Verletzungen beim Personal führen können.

Für Notfallmediziner in eigenen Praxen oder MVZ-Notfallambulanzen gelten dieselben baulichen Standards wie für Krankenhausnotaufnahmen. Rolltore, die nachts heruntergelassen sind, versperren häufig den Rollstuhlzugang; Gegensprechanlagen müssen auf Sitzhöhe (90 bis 120 cm) installiert sein.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Die Kommunikation im Notfall muss für gehörlose und aphasische Patienten sichergestellt sein: Schreibtafeln, Bildkarten und visuelle Anzeigen gehören zur Grundausstattung. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf Notfallambulanzen hin zu prüfen; die Deckungssummen für Notfälle mit mehrfach geschädigten Patienten sollten deutlich höher sein als in regulären Praxen.

Typische Fehler bei Notfallmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die nur bedingte Zugänglichkeit durch Drehtüren am Eingang; ein Rollstuhlfahrer oder ein Patient mit Gehhilfe kann diese ohne Fremdhilfe nicht passieren. Zweiter Fehler: Zu enge Behandlungskabinen, in denen Beatmungsgeräte und Infusionswagen nicht neben dem Bett aufgestellt werden können. Dritter Fehler: Keine bodenebene Überfahrt vom Parkplatz zum Eingang; Bordsteine ohne Absenkung blockieren Rollstühle.

Fazit

Barrierefreiheit in notfallmedizinischen Einrichtungen ist eine unmittelbare Patientensicherheitsmaßnahme; jede Barriere kann im Notfall kritisch sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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