Nuklearmedizinische Praxen haben eine Besonderheit, die Barrierefreiheit besonders wichtig macht: Nach Injektion eines Radiopharmakons müssen Patienten 30 bis 90 Minuten warten, bevor die Aufnahme erfolgen kann. In dieser Zeit können sie die Praxis wegen Strahlenschutzvorschriften nicht verlassen. Der Wartebereich muss deshalb komfortabel und vollständig barrierefrei sein, und der Weg zu Umkleide, Toilette und Untersuchungsraum muss ohne Barrieren zurückgelegt werden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Langer Aufenthalt nach Radiopharmakon-Injektion erfordert barrierefreie und komfortable Wartebereiche
  • PET/CT- und SPECT-Tische müssen für mobilitätseingeschränkte und adipöse Patienten zugänglich sein
  • Strahlenschutz-Schleusen und Schutzkabinen müssen barrierefrei gestaltet sein

Barrierefreiheit speziell für Nuklearmediziner

Die großen Geräte der Nuklearmedizin (PET/CT, SPECT/CT, Ganzkörperszintigraphie) haben spezielle Anforderungen: Der Gerätetisch muss auf 40 bis 50 cm absenkbar sein, damit Patienten im Rollstuhl eigenständig umsteigen können. Die Röhrenöffnung des CT-Teils ist in der Regel auf Patienten bis 220 kg ausgelegt; adipöse Patienten können bei Überschreitung dieser Grenze nicht untersucht werden, was vorab kommuniziert werden muss.

Die nuklearmedizinische Wartestation, in der radioaktiv markierte Patienten warten, muss so gestaltet sein, dass Rollstuhlfahrer ausreichend Abstand zu anderen Patienten halten können (aus Strahlenschutzgründen). Dies erfordert größere Stellflächen pro Patient als in normalen Wartebereichen.

Worauf Nuklearmediziner besonders achten sollten

Umkleidebereiche für die Untersuchung müssen barrierefrei sein und ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer bieten; die Strahlenschutzschürzen und andere Schutzausrüstung müssen für alle Patienten zugänglich gelagert sein. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisversicherung die barrierefreie Infrastruktur explizit zu dokumentieren, da nuklearmedizinische Einrichtungen oft Sonderkonditionen für die Betriebshaftpflicht benötigen.

Typische Fehler bei Nuklearmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der Wartezeit-Infrastruktur: Patienten, die 90 Minuten warten müssen, benötigen bequeme Sitze mit Armlehnen und Zugang zu Toilette und Trinkwasser, das barrierefrei zugänglich sein muss. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Absprache mit dem Radiologen, der bei kombinierten PET/CT-Einrichtungen für dessen Teil eigene Barrierefreiheitspflichten trägt. Dritter Fehler: Keine Informationsblätter in Großdruck für Patienten mit Sehbehinderung.

Fazit

Nuklearmedizinische Praxen müssen Barrierefreiheit und Strahlenschutz in einem integrierten Raumkonzept vereinen; die langen Patientenaufenthalte verstärken den Bedarf an komfortabler barrierefreier Infrastruktur. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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