Orthopäden behandeln täglich Patienten, deren Erkrankung ihre Mobilität direkt einschränkt: frische Frakturen, Arthrose, Bandscheibenvorfälle, Zustand nach Hüft- oder Knie-TEP. Diese Patienten kommen mit Rollstühlen, Unterarmgehstützen, Gehwagen oder Walker in die Praxis. Die orthopädische Praxis muss deshalb für alle diese Hilfsmittelnutzer vollständig zugänglich sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Orthopädische Patienten kommen häufig mit Hilfsmitteln (Rollstuhl, Gehstützen) in die Praxis; Türbreiten von 90 cm sind Mindeststandard
  • Röntgenräume und Physiotherapiebereiche müssen für Rollstuhlfahrer zugänglich sein
  • Gang-Tests und Bewegungsanalysen erfordern ausreichend Freifläche

Barrierefreiheit speziell für Orthopäden

Orthopädische Praxen haben oft Röntgenräume; die Röntgenliege muss für Rollstuhlfahrer zugänglich und elektrisch höhenverstellbar sein. Für stehende Röntgenaufnahmen (z.B. Wirbelsäule) muss eine Haltestange vorhanden sein; Patienten nach Hüft-TEP können nicht ohne Stütze stehen. Wenn die Praxis einen physikalischen Therapiebereich hat, muss dieser vollständig barrierefrei erreichbar sein.

Für Gang-Tests und Bewegungsanalysen, die zur orthopädischen Diagnostik gehören, muss ausreichend Freifläche von mindestens 6 Metern gerader Wegstrecke vorhanden sein. Dieser Bereich muss rutschsicher und frei von Hindernissen sein; Teppiche sind ungeeignet.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Wartemöbel sollten erhöhte Sitzhöhe und stabile Armlehnen haben; Patienten nach Hüft-TEP dürfen eine bestimmte Beugungsgrenze nicht überschreiten und können sich aus tiefen Stühlen häufig nicht selbstständig erheben. Ärzteversichert empfiehlt, Sturzschäden im orthopädischen Praxisbereich explizit in der Betriebshaftpflicht zu versichern, da das Patientenklientel überdurchschnittlich sturzgefährdet ist.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler sind nicht elektrisch verstellbare Röntgenliegen; Patienten mit schwerer Arthrose oder frischen Verletzungen können diese nicht eigenständig besteigen. Zweiter Fehler: Glatte Böden in Gängen ohne Rutschhemmung; ein Sturz eines Patienten auf Unterarmgehstützen kann schwerwiegende Folgen haben. Dritter Fehler: Engstellen durch abgestellte Rollstühle oder Hilfsmittel im Wartezimmer, die die Mobilität anderer Patienten einschränken.

Fazit

Orthopädische Praxen müssen Barrierefreiheit als Kernbestandteil ihrer Praxisphilosophie begreifen, da ihre Patienten per definitionem mobilitätseingeschränkt sind. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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