Palliativmediziner betreuen Patienten in der letzten Lebensphase, die oft durch ihre Erkrankung stark in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ob in einer Palliativambulanz, einem Hospiz oder als niedergelassener Arzt mit Palliativzulassung: Die Praxis muss vollständig barrierefrei sein, da Patienten mit Rollstühlen, Pflegebetten oder in Begleitung von Pflegepersonen ankommen. Barrierefreiheit ist in der Palliativmedizin auch eine ethische Frage der Menschenwürde in einer vulnerablen Lebensphase.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schwerkranke Patienten kommen oft mit Pflegebett-Transfer, Rollstuhl oder liegend in die Ambulanz; Türbreiten von 120 cm sind empfehlenswert
  • Gesprächsräume für Angehörige müssen barrierefrei zugänglich sein, da Angehörige selbst oft älter und mobilitätseingeschränkt sind
  • Ruhebereiche und Wartezimmer müssen komfortabel und für stark eingeschränkte Patienten nutzbar sein

Barrierefreiheit speziell für Palliativmediziner

Palliativambulanzen empfangen Patienten, die teils nicht mehr selbstständig sitzen können. Behandlungsräume müssen Türbreiten von 120 cm und mehr haben, damit Pflegebetten hindurch transportiert werden können. Der Boden darf keine Schwellen aufweisen; auch kleine Übergangsschwellen von 2 cm sind für Pflegebetten mit Bremse ein Hindernis.

Angehörigengespräche sind ein wesentlicher Bestandteil der Palliativversorgung; der Gesprächsraum muss barrierefrei und mit ausreichend Sitzplätzen für mehrere Familienmitglieder ausgestattet sein. Häufig sind Angehörige selbst ältere Menschen mit eigenen Mobilitätseinschränkungen.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Die Toiletten müssen großzügig dimensioniert und für Rollstuhlfahrer nutzbar sein; Patienten unter Schmerztherapie mit Opioiden haben oft einen erhöhten Toilettenbedarf. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Betriebshaftpflicht explizit die Begleitsituationen zu klären: Wenn ein Angehöriger in der Praxis stürzt, ist dies ebenfalls ein Haftungsfall.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung von Räumlichkeiten, die für die Palliativambulanz nicht ausreichend dimensioniert sind; gerade in umgewandelten Altbauten fehlen häufig breite Türen und ebene Böden. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Ruhefläche: Patienten, die nach einem Gespräch oder einer Konsultation kurz liegen müssen, finden in vielen Palliativambulanzen keine Ruhegelegenheit. Dritter Fehler: Keine Parkplätze für Patienten mit Schwerbehindertenausweis in direkter Eingangsnähe.

Fazit

Barrierefreiheit in der Palliativmedizin ist Ausdruck von Respekt gegenüber schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen; Einschränkungen in diesem Bereich sind medizinisch und ethisch nicht akzeptabel. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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