Radiologen betreiben große, kostenintensive Geräte wie MRT, CT und digitale Röntgenanlagen, die baulich in die Praxisstruktur integriert sind. Barrierefreiheit muss hier von Anfang an in die Planung einfließen, da nachträgliche Umbaumaßnahmen in strahlenschutzrelevanten Bereichen extrem aufwändig und teuer sind. Gleichzeitig ist die radiologische Praxis für viele schwerkranke Patienten ein häufig besuchter Ort.
Das Wichtigste in Kürze
- MRT-Tische müssen auf mindestens 46 cm Höhe absenkbar sein, damit Rollstuhlfahrer und ältere Patienten eigenständig aufsteigen können
- CT-Röhrenöffnungen haben Gewichtsgrenzen (in der Regel 220 kg); adipöse Patienten müssen vorab informiert werden
- Umkleidekabinen und Wartebereiche müssen barrierefrei sein; metallfreie Umkleide vor MRT ist für Rollstuhlfahrer mit metallischen Implantaten besonders zu bedenken
Barrierefreiheit speziell für Radiologen
MRT-Geräte sind durch ihre Bauweise besonders anforderungsreich: Die Gantry-Öffnung (Tunneldurchmesser) beträgt bei Standardgeräten 60 bis 70 cm; für adipöse Patienten oder Patienten mit fixierten Abduktionsstellungen der Arme kann dies ein Problem sein. Offene MRT-Systeme (sogenannte Open-MRT) bieten eine Alternative für klaustrophobe oder adipöse Patienten. Der Gerätetisch muss elektrisch absenkbar und für Rollstuhlfahrer von der Seite zugänglich sein.
Die Strahlenschutz-Schleusen, die Röntgenräume und CT-Räume umgeben, müssen Türbreiten von mindestens 90 cm haben; bleiverkleidete Türen sind oft schwerer und erfordern automatische Öffner, die barrierefrei installiert sein müssen.
Worauf Radiologen besonders achten sollten
Umkleidekabinen für die MRT-Vorbereitung müssen Rollstuhlfahrern genug Platz bieten und metallfreie Kleiderhaken aus Kunststoff aufweisen. Patienten mit Herzschrittmachern oder Cochlea-Implantaten dürfen bestimmte MRT-Untersuchungen nicht erhalten; die Aufklärung und das Screening hierfür muss barrierefrei zugänglich sein. Ärzteversichert empfiehlt, die Gerätehaftung und Personenhaftung bei radiologischen Geräten separat zu versichern.
Typische Fehler bei Radiologen
Ein häufiger Fehler ist die nicht ausreichend absenkbare MRT-Liege; Patienten mit Knie- oder Hüftprothesen können nicht eigenständig aufsteigen und benötigen Hebelifts, die nicht vorhanden sind. Ein zweiter Fehler ist die fehlende visuelle oder akustische Kommunikation im MRT-Raum für gehörlose Patienten. Dritter Fehler: Wartebereich und Umkleidekabinen erfüllen zwar die Minimalanforderungen, bieten aber keine ausreichende Bewegungsfläche für elektrische Rollstühle.
Fazit
Radiologen müssen Barrierefreiheit bereits bei der Praxisplanung berücksichtigen, da nachträgliche Anpassungen in strahlenschutzrelevanten Bereichen aufwändig und kostspielig sind. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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