Sportmediziner betreuen nicht nur Leistungssportler, sondern auch Para-Athleten und Menschen mit Behinderungen, die Sport als Rehabilitation oder Freizeitaktivität betreiben. Für diese Gruppe ist Barrierefreiheit in der sportmedizinischen Praxis keine Ausnahme, sondern Normalität. Gleichzeitig kommen Patienten mit akuten Sportverletzungen oft mit Gehstützen, Schienen oder direkt nach einer Erstversorgung in die Praxis.
Das Wichtigste in Kürze
- Para-Athleten und Sportler mit Behinderungen sind eine relevante Patientengruppe und benötigen vollständige Barrierefreiheit
- Sportmedizinische Belastungsuntersuchungen müssen für Menschen mit Prothesen oder im Rollstuhl alternativ durchführbar sein
- Physikalische Therapiebereiche müssen barrierefrei zugänglich sein
Barrierefreiheit speziell für Sportmediziner
Sportmedizinische Praxen führen Belastungsuntersuchungen (Ergometrie, Laufbandtests, Laktatstufentests) durch; diese Geräte müssen für Athleten mit Beinprothesen oder Rollstuhlsportler adaptiert werden. Handkurbelergometer sind eine standardisierte Alternative für Rollstuhlsportler und sollten in jeder sportmedizinischen Praxis vorhanden sein. Spirometriegeräte und EKG-Anlagen müssen ebenfalls für Rollstuhlfahrer zugänglich aufgestellt sein.
Die Praxis sollte genug Fläche bieten, um Sportler mit Rollstühlen oder Gehilfen zwischen Untersuchungsgeräten und Behandlungsräumen zu manövrieren; enge Praxiskorridore sind für diese Patientengruppe besonders problematisch, da Sportrollstühle breiter als Standard-Rollstühle sind.
Worauf Sportmediziner besonders achten sollten
Sportmediziner, die Para-Sportler und Vereine betreuen, sollten die Praxis ausdrücklich als barrierefrei ausweisen und auf Para-Athleten spezialisierten Service anbieten. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Betriebshaftpflicht explizit Schäden bei sportmedizinischen Untersuchungen von Para-Athleten einzuschließen, da die besonderen Untersuchungsabläufe spezifische Risikoprofile haben.
Typische Fehler bei Sportmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Berücksichtigung von Handkurbelergometern; viele Praxen haben ausschließlich Fahrradergometer und können Rollstuhlsportler damit nicht adäquat untersuchen. Zweiter Fehler: Umkleidekabinen sind für Sporttreibende ohne Behinderung dimensioniert; Para-Athleten mit Prothesen benötigen mehr Platz. Dritter Fehler: Die Praxis im Obergeschoss eines Sportzentrums ist nur über Treppen erreichbar; ein Aufzug oder eine Rampe fehlt.
Fazit
Sportmediziner, die Para-Athleten und Breitensportler mit Behinderungen adäquat versorgen wollen, müssen ihre Praxis barrierefrei gestalten und spezifische Geräte für dieses Patientenklientel vorhalten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →