Unfallchirurgen versorgen täglich Patienten mit akuten Verletzungen: Frakturen, Bänderrisse, Luxationen, Schnittverletzungen. Diese Patienten kommen häufig direkt nach einem Unfall in die Praxis, sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt und oft auch psychisch unter Stress. Die unfallchirurgische Praxis muss deshalb für Menschen mit Gehstützen, Rollstühlen, Gipsverbänden und Tragen zugänglich und sicher sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Akut verletzte Patienten kommen teils per Rettungswagen oder Trage; Eingangstüren müssen mindestens 120 cm breit sein
  • Röntgenräume und Verbandszimmer müssen für Rollstuhlfahrer und Patienten auf Tragen zugänglich sein
  • Wartebereich muss sichere Sitzgelegenheiten für Patienten mit Arm- oder Beinschienen bieten

Barrierefreiheit speziell für Unfallchirurgen

In der Unfallchirurgie ist die unmittelbare Zugänglichkeit der Praxis ein Notfallthema: Wenn Patienten auf Tragen oder mit dem Rollstuhl ankommen, muss die Türbreite ausreichen, um sie ohne Umlagerung in den Behandlungsraum zu bringen. Drehtüren sind für diesen Zweck ungeeignet; automatisch öffnende Schiebetüren mit 120 cm Lichtbreite sind ideal.

Röntgenräume, die in der Unfallchirurgie intensiv genutzt werden, müssen für Patienten auf Tragen zugänglich sein; die Röntgenliege muss höhenverstellbar und mit einer Folie für Tragen-Transfers ausgestattet sein. Gipsräume müssen ausreichend groß sein, damit der Gipsverband auch für Patienten im Rollstuhl korrekt angelegt werden kann.

Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten

Der Außenbereich der Praxis muss für Rettungsfahrzeuge zugänglich und mit einem bodenebenen Übergang zur Eingangstür ausgestattet sein; Rettungswagenfahrten enden sonst mit riskanten Transfers über Treppenstufen. Ärzteversichert empfiehlt, in der Berufshaftpflichtversicherung explizit Notfallanfahrten und den damit verbundenen Patiententransfer in der Praxis zu versichern.

Typische Fehler bei Unfallchirurgen

Ein häufiger Fehler ist die zu geringe Eingangstürbreite von 90 cm; für Krankentragen mit beidseitigem Begleitpersonal ist dies nicht ausreichend. Zweiter Fehler: Keine automatischen Türöffner, sodass stark verletzte Patienten die Türe nicht selbst öffnen können. Dritter Fehler: Wartebereich-Stühle ohne Armlehnen, von denen sich Patienten mit Unterarmgehstützen nicht aufstützen können.

Fazit

In der Unfallchirurgie ist Barrierefreiheit eine direkte Patientensicherheitsmaßnahme; eine zugängliche Praxis kann im Notfall den Unterschied machen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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