Zahnärzte versorgen die gesamte Bevölkerung und damit zwangsläufig auch Menschen mit Behinderungen, ältere Patienten mit eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Angststörungen, die besondere Rücksichtnahme benötigen. In Deutschland haben schätzungsweise 7,9 Millionen Menschen mit Schwerbehinderungsausweis regelmäßigen Behandlungsbedarf beim Zahnarzt; für viele ist die Zugänglichkeit der Praxis ein entscheidendes Auswahlkriterium.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnbehandlungsstühle müssen für Rollstuhlfahrer zugänglich sein oder Rollstuhlbehandlungen ermöglichen
  • Der Behandlungsraum muss ausreichend groß sein, damit ein Rollstuhl neben dem Behandlungsstuhl steht und ein Rollstuhlnutzer umgelagert werden kann
  • Kommunikation während der Behandlung muss für Gehörlose und sprachlich eingeschränkte Patienten angepasst sein

Barrierefreiheit speziell für Zahnärzte

Zahnärzte stehen vor der besonderen Herausforderung, dass die Behandlung im liegenden Behandlungsstuhl stattfindet. Für Rollstuhlfahrer bedeutet das entweder: Transfer vom Rollstuhl in den Behandlungsstuhl (erfordert Platz und evtl. Hebelifts) oder Behandlung im Rollstuhl selbst (möglich mit speziellen Nackenstützen und Kopfkissen). Beide Optionen setzen ausreichend Raum im Behandlungszimmer voraus; mindestens 180 × 180 cm Manövrierfläche neben dem Behandlungsstuhl sind notwendig.

Menschen mit Cerebralparese, schwerer Spastik oder Verhaltensauffälligkeiten können unter Umständen nicht im Behandlungsstuhl stillhalten; Zahnärzte mit Spezialisierung auf Behindertenbehandlung arbeiten mit Sedierung oder Vollnarkose (in Kooperation mit Anästhesisten).

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Abformmaterialien und Röntgendetektoren müssen auch für Patienten mit eingeschränkter Mundöffnung oder starkem Würgereiz nutzbar sein; hier sind digitale Röntgenverfahren gegenüber Filmfolien im Vorteil. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf Behandlungen von Schwerstbehinderten hin zu prüfen; diese Behandlungen haben ein erhöhtes Komplikationsrisiko, das in der Standardpolice unter Umständen nicht vollständig abgedeckt ist.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist die Behandlung im Rollstuhl ohne spezifische Nackenstütze; ohne diese Unterstützung ist eine korrekte Behandlungsposition nicht möglich und der Patient wird falsch gelagert. Zweiter Fehler: Behandlungsräume sind zu klein, um einen Rollstuhl neben dem Behandlungsstuhl zu parken; der Rollstuhlfahrer muss umständlich durch den Raum manövrieren. Dritter Fehler: Keine Informationsmaterialien in leichter Sprache für Patienten mit kognitiven Einschränkungen.

Fazit

Zahnärzte, die ihre Praxis barrierefrei gestalten, erschließen sich eine relevante Patientengruppe und erfüllen ihre gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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