Anästhesisten übernehmen während jeder Operation die Verantwortung für das Leben des Patienten. Fehler bei der Narkose, der Intubation oder dem Monitoring können innerhalb von Minuten lebensbedrohliche Folgen haben. Gleichzeitig arbeiten Anästhesisten häufig als Belegarzt oder im Team mit Chirurgen, was die Haftungsfrage komplex macht: Wer haftet für welchen Teil des Schadens?
Das Wichtigste in Kürze
- Anästhesisten haften eigenständig für Narkosekomplikationen, unabhängig von der Haftung des Operateurs
- Aufklärungsfehler vor der Narkose sind ein relevantes Haftungsthema; mündliche Aufklärung ohne Dokumentation ist riskant
- Deckungssummen müssen schwerwiegende Dauerschäden einschließen, da Narkoseschäden zu lebenslanger Pflegebedürftigkeit führen können
Behandlungsfehler-Haftung speziell für Anästhesisten
Anästhesisten haften für Fehler im gesamten perioperativen Spektrum: präoperative Risikoeinschätzung, Medikamentendosierung, Intubationsmanagement, intraoperatives Monitoring und postoperative Überwachung im Aufwachraum. Die Haftung ist von der des Chirurgen getrennt; auch wenn der operative Eingriff fehlerfrei war, kann ein Narkoseschaden die volle Haftung des Anästhesisten begründen.
Typische Haftungsfälle: fehlerhafte Dosierung von Muskelrelaxanzien mit postoperativer Restrelaxierung, zu späte Reaktion auf Desaturation im Monitoring, falsche Lagerung unter Narkose mit nachfolgendem Lagerungsschaden (z.B. Druckparese des Nervus ulnaris). Narkoseschäden mit dauerhafter Schädigung können Schadensersatzansprüche von 500.000 Euro und mehr auslösen.
Worauf Anästhesisten besonders achten sollten
Die Aufklärungsdokumentation ist für Anästhesisten besonders wichtig: Das Aufklärungsgespräch muss spätestens am Vortag des Eingriffs stattfinden; ein Gespräch kurz vor der Narkoseeinleitung ist rechtlich unzureichend. Ärzteversichert empfiehlt Anästhesisten, ihre Berufshaftpflicht mit Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro je Schadensfall abzuschließen und explizit Belegarzt-Tätigkeiten einzuschließen.
Typische Fehler bei Anästhesisten
Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Dokumentation der präoperativen Risikoeinschätzung; ohne schriftlichen Befund ist nicht beweisbar, dass relevante Risikofaktoren erkannt und bewertet wurden. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer ausdrücklichen Police für die Arbeit in mehreren Häusern; Anästhesisten, die als Belegarzt in verschiedenen Krankenhäusern tätig sind, brauchen einen Versicherungsschutz, der alle Tätigkeitsorte abdeckt. Dritter Fehler: kein Einschluss von Bewusstseinsstörungen oder Hirnschäden durch Hypoxie in der Police.
Fazit
Anästhesisten brauchen einen umfassenden und ausreichend dotierten Haftpflichtschutz, der die schwerwiegenden Folgen möglicher Narkoseschäden vollständig abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Behandlungsfehlerbegutachtung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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