Internisten decken ein breites Spektrum an Erkrankungen ab, von Herzerkrankungen über Diabetes bis zu gastroenterologischen Beschwerden. Diese diagnostische Breite ist gleichzeitig das Haupthaftungsrisiko: Übersehene Herzinfarkte, fehlerhafte Medikamentendosierungen bei Niereninsuffizienz oder Komplikationen bei Endoskopien sind typische Haftungsanlässe in der Inneren Medizin.
Das Wichtigste in Kürze
- Diagnosefehler bei kardiovaskulären Ereignissen (Myokardinfarkt, Lungenembolie, Schlaganfall) sind die häufigste Haftungsursache
- Komplikationen bei Endoskopien (Blutungen, Perforationen) sind ein eigenständiges Haftungsfeld
- Medikationsinteraktionen und Dosierungsfehler bei polypharmazierten Patienten begründen zunehmend Haftungsansprüche
Behandlungsfehler-Haftung speziell für Internisten
Internisten haften besonders häufig für Diagnoseverzögerungen: Wenn ein Patient mit atypischen Beschwerden mehrfach in der Praxis war und der Internist ein kardiovaskuläres Ereignis nicht rechtzeitig erkannt hat, ist die Haftungsfrage nach einem Schlaganfall oder einem Myokardinfarkt schwer abzuwenden. Die Dokumentation jedes Besuchs inklusive der Differentialdiagnosen ist deshalb entscheidend.
Bei interventionellen Endoskopien (Koloskopie mit Polypektomie, ERCP) können Perforationen oder Blutungen auftreten, die zwar selten, aber schwerwiegend sind. Eine Perforation, die nicht rechtzeitig erkannt und behandelt wird, kann tödlich enden; die Aufklärung über dieses Risiko muss explizit dokumentiert sein.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Internisten mit Schwerpunkten in der interventionellen Endoskopie oder Kardiologie sollten ihre Berufshaftpflicht auf diese Tätigkeiten hin prüfen; Endoskopie-Komplikationen sind in einfachen Facharzt-Standardpolicen häufig nicht angemessen dotiert. Ärzteversichert empfiehlt Internisten, bei multimorbiden Patienten mit mehr als fünf Dauerpräparaten eine Medikationsanalyse zu dokumentieren und dem Patienten auszuhändigen.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Dokumentation, warum ein bestimmtes Symptom nicht weiterverfolgt wurde; im Haftungsfall muss der Arzt beweisen, dass die Entscheidung medizinisch begründet war. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Aufklärung bei Endoskopien über das Perforationsrisiko; viele Patienten unterschätzen dieses Risiko, was zu Haftungsstreitigkeiten führt. Dritter Fehler: keine Aktualisierung der Medikamentenliste bei jeder Konsultation, was Interaktionen begünstigt.
Fazit
Internisten benötigen eine Berufshaftpflicht, die ihr gesamtes Tätigkeitsspektrum abdeckt, und müssen durch sorgfältige Dokumentation die häufigen Diagnosefehler-Vorwürfe entkräften können. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Behandlungsfehlerbegutachtung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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