Kardiologen sind in einem der haftungsintensivsten internistischen Fachgebiete tätig. Koronare Katheterinterventionen (PCI), Herzschrittmacher-Implantationen und Ablationsbehandlungen bei Rhythmusstörungen sind Hochrisiko-Eingriffe, bei denen Komplikationen zu schwerwiegenden Dauerschäden oder zum Tod führen können. Gleichzeitig sind verzögerte Diagnosen bei Myokardinfarkten oder Herzinsuffizienz ein klassisches Haftungsfeld der niedergelassenen Kardiologie.
Das Wichtigste in Kürze
- Koronare Interventionen haben ein hohes Komplikationspotenzial (Koronardissektion, Kontrastmittelnephropathie, Stent-Thrombose)
- Herzschrittmacher-Implantationen erfordern besonders sorgfältige Indikationsdokumentation
- Medikamentöse Therapiefehler (falsche Antikoagulation) sind ein häufiger Haftungsanlass in der Kardiologie
Behandlungsfehler-Haftung speziell für Kardiologen
Bei Katheterinterventionen (PCI, PTCA) können Komplikationen wie Koronardissektionen, Herzwandperforationen oder No-Reflow-Phänomene auftreten, die auch bei korrekter Durchführung möglich sind, aber als Behandlungsfehler gewertet werden können, wenn die Aufklärung nicht vollständig war oder die Indikation fraglich ist. Fehler bei der Antikoagulation (zu hohe INR-Einstellung, unerkannte Interaktionen zwischen Marcumar und anderen Medikamenten) sind ein häufiger Haftungsanlass in der Kardiologie.
Kardiologen, die Herzschrittmacher implantieren, müssen die Indikation sorgfältig dokumentieren; bei einem System-Infekt nach Schrittmacherimplantation stellt sich immer die Frage, ob die Implantation hätte unterbleiben müssen oder ob die sterilen Kautelen eingehalten wurden.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Kardiologen mit invasiver Tätigkeit sollten Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall wählen; Todesfälle bei kardiologischen Interventionen können zu Schadensersatzforderungen für Unterhaltsentgang und immaterielle Schäden im Millionenbereich führen. Ärzteversichert empfiehlt, beim Versicherer explizit interventionelle kardiologische Eingriffe als versicherte Tätigkeiten zu benennen.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Antikoagulationsanamnese vor Kathetern; wenn ein Patient unter Antikoagulation steht und dies nicht in der Vorbereitung erfasst wird, können Blutungskomplikationen die Folge sein. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Follow-up-Dokumentation nach Stentimplantation; wenn nach sechs Monaten keine Kontrolluntersuchung dokumentiert ist, kann eine Stent-Thrombose oder Restenose als übersehen gewertet werden. Dritter Fehler: Berufshaftpflicht ohne Einschluss ambulanter Kathetereingriffe.
Fazit
Kardiologen mit interventioneller Tätigkeit brauchen eine Berufshaftpflicht mit entsprechend hohen Deckungssummen und müssen Indikations- und Aufklärungsdokumentation auf höchstem Standard halten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Behandlungsfehlerbegutachtung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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