Onkologen sind in einem Fachgebiet tätig, in dem Behandlungsfehler oft erst Monate oder Jahre nach der Therapie sichtbar werden. Ein übersehenes Karzinom, eine zu niedrig dosierte Chemotherapie oder die Wahl eines suboptimalen Behandlungsregimes können die Überlebenschancen des Patienten mindern; die Haftungsansprüche entstehen häufig erst nach dem Tod des Patienten oder bei einer Rezidivdiagnose.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chemotherapiedosierungsfehler sind in der Onkologie schwerwiegend; falsche Dosierungen können sowohl untertherapeutisch als auch toxisch sein
  • Fehler im Tumorboard (falsche Therapieentscheidung, nicht leitliniengerechtes Vorgehen) begründen Haftungsansprüche
  • Aufklärungsfehler bei palliativer vs. kurativer Therapie haben besondere ethische und rechtliche Dimension

Behandlungsfehler-Haftung speziell für Onkologen

Chemotherapiedosierungen werden nach Körperoberfläche (m²) oder Körpergewicht berechnet; ein Fehler bei der Dosisberechnung kann entweder zu einer Unter-Dosierung (mit Versagen der onkologischen Therapie) oder zu einer Überdosierung (mit schwerwiegender Toxizität) führen. Beide Fehler können Haftungsansprüche begründen. Die Dokumentation der Dosisberechnungsgrundlage muss vollständig sein.

Tumorboard-Entscheidungen sind heute Standard; Onkologen, die in einem Tumorboard tätig sind, haften für die Korrektheit dieser Entscheidungen. Wenn ein Tumor nicht dem Tumorboard vorgestellt wird oder die Tumorboard-Empfehlung nicht umgesetzt wird, ohne dass dies dokumentiert und begründet ist, entsteht eine erhöhte Haftungsexposition.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Die Aufklärung über den Unterschied zwischen kurativer und palliativer Therapie muss besonders sorgfältig dokumentiert werden; Patienten, die eine palliative Therapie für kurativ halten, haben einen Aufklärungsfehler erlitten, auch wenn die Therapie medizinisch korrekt war. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf Nachmeldefristen von mindestens 10 Jahren zu prüfen; onkologische Schäden werden oft erst Jahre später geltend gemacht.

Typische Fehler bei Onkologen

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer schriftlichen Dokumentation der Tumorboard-Entscheidung in der Krankenakte; ohne diese Dokumentation kann der Onkologe im Haftungsfall die Leitlinienkonformität der Therapie nicht beweisen. Ein zweiter Fehler ist die unzureichende Aufklärung über Spätfolgen und Langzeittoxizitäten der Chemotherapie (z.B. kardiotoxische Effekte von Anthrazyklinen). Dritter Fehler: zu kurze Nachmeldefrist in der Berufshaftpflicht.

Fazit

Onkologen müssen Tumorboard-Entscheidungen lückenlos dokumentieren und ihre Berufshaftpflicht auf lange Nachmeldefristen und ausreichende Deckungssummen für Spätschadensfälle prüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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