Orthopäden führen häufige und volumenmäßig bedeutsame Eingriffe durch: Hüft- und Knieendoprothesen, Arthroskopien, Wirbelsäulenoperationen. Die Zahl der Gelenkersatzoperationen in Deutschland liegt bei über 400.000 pro Jahr; selbst eine niedrige Komplikationsrate ergibt in absoluten Zahlen erhebliche Haftungsfälle. Orthopäden belegen in der Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer regelmäßig einen der vorderen Plätze.
Das Wichtigste in Kürze
- Endoprothesen-Komplikationen (Infektion, Lockerung, falsche Implantatauswahl) sind der häufigste Haftungsanlass in der Orthopädie
- Arthroskopie-Fehler (Nerven-, Gefäßverletzungen, falsche Indikation) sind das zweite große Haftungsfeld
- Kortison-Injektionen ohne ausreichende Indikation und Infiltrationsinfektionen begründen zunehmend Haftungsansprüche
Behandlungsfehler-Haftung speziell für Orthopäden
Bei Hüft- und Knie-TEP-Operationen sind Infektionen die gravierendsten Komplikationen; ein periprothetischer Infekt führt in der Regel zu einer Revisions-Operation und kann die Prothese irreparabel zerstören. Wenn der Infekt auf eine mangelnde präoperative Asepsis zurückzuführen ist oder wenn ein postoperativer Infektionsverdacht nicht rechtzeitig behandelt wurde, haftet der Orthopäde für die Folgekosten.
Arthroskopische Eingriffe am Knie oder an der Schulter haben ein relativ niedriges Komplikationsrisiko, aber die Fälle von Nervenverletzungen (N. peronaeus am Knie) oder falscher Indikation (Arthroskopie bei fortgeschrittener Arthrose ohne operationsrelevante Pathologie) nehmen in der Haftungsstatistik zu.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Die Indikationsstellung für Endoprothesen muss sorgfältig dokumentiert sein; wenn ein junger Patient (unter 55 Jahren) eine Prothese erhält und diese nach zehn Jahren revidiert werden muss, stellt sich die Frage, ob die Operation bei richtiger Indikationsstellung hätte unterbleiben können. Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden mit hohem OP-Volumen, Deckungssummen von mindestens 3 bis 5 Millionen Euro zu wählen.
Typische Fehler bei Orthopäden
Ein häufiger Fehler ist die fehlende röntgenologische Dokumentation der Implantatposition und -größe; ohne diesen Befund ist im Revisionsfall unklar, ob die Primärimplantation korrekt war. Ein zweiter Fehler ist die unzureichende Aufklärung über das Infektionsrisiko und das Lockerungsrisiko bei Endoprothesen. Dritter Fehler: Kortison-Infiltrationen ohne Dokumentation der genauen Injektionsstelle; wenn nach einer Infiltration eine Sehnenruptur auftritt, kann der Arzt die Injektionsposition nicht mehr nachweisen.
Fazit
Orthopäden müssen ihre Berufshaftpflicht auf ihr Operationsvolumen und ihre Spezialisierung ausrichten; insbesondere bei hohem Endoprothesen-Volumen sind ausreichend hohe Deckungssummen und lückenlose Operationsdokumentation essenziell. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Behandlungsfehlerbegutachtung
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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