Psychiater sind in einem Fachgebiet tätig, in dem Behandlungsfehler besonders komplex zu bewerten sind: Suizide unter psychiatrischer Behandlung, fehlerhafte Zwangseinweisungen oder Überdosierungen von Antipsychotika haben häufig eine eindeutig identifizierbare Kausalität. Gleichzeitig ist die Psychiatrie das einzige medizinische Fachgebiet, das in die Freiheitsrechte des Patienten eingreifen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Suizide während ambulanter oder stationärer Behandlung begründen Haftungsansprüche, wenn die Suizidgefährdung nicht adäquat eingeschätzt und dokumentiert wurde
  • Rechtswidrige Zwangseinweisungen nach PsychKG begründen Schadensersatzansprüche und Strafanzeigen
  • Antipsychotika-Überdosierungen mit tardiver Dyskinesie oder anderen Spätschäden sind ein eigenständiges Haftungsfeld

Behandlungsfehler-Haftung speziell für Psychiater

In der Psychiatrie ist die Suizid-Prophylaxe das haftungsintensivste Thema. Wenn ein Patient, der in psychiatrischer Behandlung ist, Suizid begeht, stellt sich die Frage, ob die Suizidgefährdung korrekt eingeschätzt und dokumentiert wurde. Die Dokumentation muss das Ergebnis der Suizidrisiko-Abschätzung (z.B. mit einem validierten Score), die besprochenen Sicherheitsmaßnahmen und den Therapieplan enthalten. Ohne diese Dokumentation ist die Haftung des Psychiaters im Todesfall schwer abzuwenden.

Zwangsmaßnahmen nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKG) der Länder dürfen nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden; eine rechtswidrige Zwangseinweisung begründet Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die erheblich sein können.

Worauf Psychiater besonders achten sollten

Die Dokumentation der Risikoabschätzung bei suizidgefährdeten Patienten muss bei jeder Konsultation erfolgen; eine einmalige Einschätzung reicht nicht aus. Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, die Berufshaftpflicht auf Suizid-Vorfälle und auf Haftungsansprüche aus Zwangsmaßnahmen zu prüfen; beide Szenarien haben spezifische Deckungsanforderungen.

Typische Fehler bei Psychiatern

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Dokumentation der Suizid-Risikoabschätzung; viele Psychiater schätzen das Risiko zwar klinisch korrekt ein, dokumentieren aber das Ergebnis und die Begründung nicht. Ein zweiter Fehler ist die unzureichende Aufklärung über Nebenwirkungen von Antipsychotika, insbesondere tardive Dyskinesie als Langzeitkomplikation. Dritter Fehler: fehlende Einholung einer Zweitmeinung bei Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit einer Zwangsmaßnahme.

Fazit

Psychiater müssen die Dokumentation der Suizidrisiko-Einschätzung als unverzichtbaren Bestandteil jeder Konsultation bei gefährdeten Patienten etablieren und ihre Berufshaftpflicht auf die spezifischen Risiken ihres Fachgebiets prüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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