Radiologen befunden Bildgebungsstudien, auf deren Grundlage behandelnde Ärzte Diagnose- und Therapieentscheidungen treffen. Ein übersehener Befund in der Bildgebung, der später als Malignom identifiziert wird, begründet eine direkte Haftung des Radiologen. Gleichzeitig führen Radiologen interventionelle Eingriffe (Biopsien, PTCA-Assistenz, Drainagen) durch, bei denen Komplikationen auftreten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Übersehene Malignome auf CT oder MRT sind die häufigste Haftungsursache in der Radiologie (sogenannte "missed lesions")
  • Kontrastmittelnebenwirkungen (anaphylaktischer Schock) müssen durch ausreichende Notfallausstattung beherrschbar sein
  • Interventionelle Radiologie (Biopsien, Drainagen, Embolisationen) hat ein eigenständiges Komplikationsrisiko

Behandlungsfehler-Haftung speziell für Radiologen

Befundungsfehler in der Radiologie sind häufig "missed lesions": Ein Lungenrundherd, ein Lebertumor oder eine Lymphknotenvergrößerung wurde auf dem Bild gesehen, aber nicht im Befundbericht erwähnt. Wenn der Patient Jahre später mit einem fortgeschrittenen Karzinom diagnostiziert wird und die Retrospektive zeigt, dass die Läsion bereits auf dem früheren Bild sichtbar war, ist die Haftung des befundenden Radiologen erheblich.

Bei Kontrastmittelgaben muss der Radiologe eine Anamnese auf Kontrastmittelallergie und Niereninsuffizienz erheben; die Notfallausstattung für anaphylaktische Reaktionen muss im Untersuchungsraum vorhanden sein. Fehlt diese Ausstattung und der Patient stirbt an einer anaphylaktischen Reaktion, haftet der Radiologe für das Unterlassen der Notfallprävention.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Radiologen sollten die Nachmeldefrist in ihrer Berufshaftpflicht sorgfältig wählen; radiologische Befundungsfehler bei Malignomen werden häufig erst fünf bis zehn Jahre nach der Befundung geltend gemacht, wenn der Patient mit dem fortgeschrittenen Tumor diagnostiziert wird. Ärzteversichert empfiehlt eine Nachmeldefrist von mindestens 10 Jahren. Interventionelle Eingriffe müssen separat in der Police benannt sein.

Typische Fehler bei Radiologen

Ein häufiger Fehler ist die fehlende systematische Befundung nach einem Protokoll; wenn Befunde immer in derselben Reihenfolge abgearbeitet werden, wird die Wahrscheinlichkeit von Übersehen reduziert. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Kontrastmittel-Allergie-Anamnese; ein schwerer anaphylaktischer Schock ohne vorherige Anamnese und ohne Notfallausstattung begründet klare Haftung. Dritter Fehler: Berufshaftpflicht ohne ausreichende Nachmeldefrist.

Fazit

Radiologen müssen systematische Befundungsroutinen etablieren, die Notfallausstattung für Kontrastmittelreaktionen vorhalten und ihre Berufshaftpflicht auf ausreichend lange Nachmeldefristen prüfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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