Die Berufshaftpflicht für Anästhesisten ist eine der kostenintensivsten unter allen Facharztgruppen. Der Grund liegt in der Schadensstruktur: Narkoseschäden durch Hypoxie können zu dauerhafter Bewusstlosigkeit oder schwersten Hirnschäden führen, die lebenslange Pflege erforderlich machen und Schadensersatzforderungen von weit über einer Million Euro begründen. Anästhesisten müssen diese Realität in ihrer Versicherungsplanung konsequent abbilden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall sind für Anästhesisten Standard; bei hochfrequenten Tätigkeiten sind 10 Millionen Euro zu empfehlen
  • Belegarzt-Tätigkeiten in mehreren Häusern müssen explizit in der Police benannt sein
  • Ambulante Narkosen und Dämmerschlaf-Sedierungen für Endoskopien haben ein eigenständiges Risikoprofil

Berufshaftpflicht speziell für Anästhesisten

Anästhesisten haften eigenständig für ihren Anteil an der perioperativen Versorgung, unabhängig von der Haftung des Operateurs. Das bedeutet: Selbst wenn der chirurgische Eingriff einwandfrei war, kann ein Narkoseschaden die alleinige Haftung des Anästhesisten begründen. Die Prämien für Anästhesisten liegen deshalb höher als für viele andere Fachärzte; für einen niedergelassenen Anästhesisten mit ambulanter Operationstätigkeit beginnen die Jahresprämien bei etwa 3.000 bis 5.000 Euro.

Beleganästhesisten, die in mehreren Krankenhäusern oder Operationszentren tätig sind, müssen alle Tätigkeitsorte in der Police nennen; eine Police, die nur einen Tätigkeitsort nennt, lässt Haftungslücken an den anderen Standorten entstehen. Gleiches gilt für Anästhesisten, die sowohl ambulante Sedierungen für Endoskopien als auch große operative Narkosen durchführen.

Worauf Anästhesisten besonders achten sollten

Die Police sollte eine unbegrenzte Nachmeldefrist (sogenannte "claims-made" mit ewiger Nachmeldefrist) oder zumindest eine Nachmeldefrist von 10 Jahren beinhalten; Narkoseschäden mit verzögertem Auftreten oder Schäden bei Kindern, die erst Jahrzehnte später geltend gemacht werden, wären ohne ausreichende Nachmeldefrist nicht gedeckt. Ärzteversichert berät Anästhesisten bei der individuellen Risikobewertung und der Auswahl geeigneter Versicherer.

Typische Fehler bei Anästhesisten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Anpassung der Deckungssumme nach Erweiterung des Tätigkeitsfeldes; wenn ein Anästhesist von der Klinik in die ambulante Praxis wechselt, verändern sich die Risikoprofile erheblich. Ein zweiter Fehler ist die Nutzung einer Gruppenversicherung des Krankenhauses als Hauptversicherung; diese Policen schützen häufig primär den Arbeitgeber und nicht den Arzt persönlich. Dritter Fehler: keine Prüfung der Versicherungsbedingungen auf Einschluss von Zwischenfällen im Aufwachraum.

Fazit

Anästhesisten benötigen eine individuell auf ihre Tätigkeit zugeschnittene Berufshaftpflicht mit hohen Deckungssummen; eine pauschale Standardpolice ist für die spezifischen Risiken der Narkosemedizin nicht ausreichend. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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