Die Berufshaftpflicht für Augenärzte muss ein breites Spektrum abdecken: von der konservativen ophthalmologischen Behandlung über laserchirurgische Eingriffe bis zu mikrochirurgischen Kataraktoperationen. Besonders die refraktive Chirurgie (LASIK, SMILE, ICL) ist eine IGeL-Leistung, bei der Patienten hohe Erwartungen haben und Abweichungen vom erwarteten Ergebnis häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Refraktive Eingriffe müssen als IGeL-Leistungen explizit in der Berufshaftpflicht eingeschlossen sein; Standardpolicen schließen IGeL oft aus
  • Kataraktoperationen sind eines der häufigsten ophthalmochirurgischen Eingriffe; Versicherungsschutz muss hohe Fallzahlen abdecken
  • Die Deckungssumme muss dauerhaften Sehverlust als Schadensszenario berücksichtigen

Berufshaftpflicht speziell für Augenärzte

Augenärzte, die refraktive Chirurgie anbieten, müssen diesen Tätigkeitsbereich im Versicherungsantrag explizit angeben; viele Versicherer schließen Schäden aus refraktiven IGeL-Eingriffen ohne gesonderte Erklärung aus. Die Prämienstruktur berücksichtigt dabei sowohl die Anzahl der durchgeführten Eingriffe als auch den Eingriffs-Typ; LASIK-Komplikationen haben historisch höhere Schadensmeldungen als Kataraktoperationen.

Für Kataraktoperationen, die zu den häufigsten chirurgischen Eingriffen in Deutschland gehören (über 600.000 pro Jahr), sind die Deckungssummen relativ gut standardisiert; die meisten Versicherer verlangen keine gesonderte Erklärung. Für Intravitreale Injektionen (IVOM) bei altersabhängiger Makuladegeneration ist zu prüfen, ob Injektions-Komplikationen (endophthalmitische Infektionen, Netzhautablösung) in der Standarddeckung enthalten sind.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte sollten prüfen, ob ihre Police IVOM-Komplikationen einschließt; eine Endophthalmitis nach einer IVOM-Injektion kann zum vollständigen Sehverlust führen, was Schadensersatzforderungen von über 100.000 Euro begründen kann. Ärzteversichert unterstützt Augenärzte dabei, eine Police zu finden, die refraktive Eingriffe, IVOM und konservative Behandlungen gleichermaßen abdeckt.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Deklaration refraktiver Eingriffe im Versicherungsantrag; wenn diese Eingriffe nicht explizit genannt sind, besteht im Schadensfall die Gefahr der Deckungsablehnung. Ein zweiter Fehler ist die Unterschätzung der Deckungssumme; dauerhafter Sehverlust als junger Mensch begründet Schadensersatzforderungen, die Verdienstausfall, Pflegekosten und Schmerzensgeld umfassen. Dritter Fehler: keine jährliche Überprüfung der Police, wenn neue Eingriffs-Techniken eingeführt werden.

Fazit

Augenärzte mit operativer Tätigkeit müssen ihre Berufshaftpflicht auf refraktive Eingriffe und IVOM-Komplikationen prüfen und sicherstellen, dass alle Tätigkeitsbereiche ausdrücklich in der Police genannt sind. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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