Die Berufshaftpflicht für Gynäkologen mit Geburtshilfe ist die teuerste unter allen Facharztgruppen in Deutschland. Der Grund liegt in der Schadensstruktur: Geburtsschäden, die zu dauerhaften Behinderungen beim Kind führen, begründen Schadensersatzforderungen, die ein bis drei Millionen Euro und mehr erreichen können. Gynäkologen ohne Geburtshilfe haben ein deutlich niedrigeres Risikoprofil, müssen aber operative gynäkologische Eingriffe ausreichend absichern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gynäkologen mit Geburtshilfe benötigen Deckungssummen von mindestens 7 bis 10 Millionen Euro pro Schadensfall
  • Die Geburtsschadensprämien steigen seit Jahren und haben vielerorts zur Aufgabe der Geburtshilfe geführt
  • Reproduktionsmedizin und IVF haben ein eigenständiges Haftungsprofil, das explizit versichert sein muss

Berufshaftpflicht speziell für Gynäkologen

Für Gynäkologen mit Geburtshilfe beginnen die jährlichen Berufshaftpflicht-Prämien bei etwa 20.000 bis 40.000 Euro; bei niedergelassenen Belegeburtshelfern, die eine hohe Anzahl von Geburten pro Jahr betreuen, können die Prämien deutlich darüber liegen. Diese hohen Kosten sind einer der Hauptgründe für den Rückzug niedergelassener Gynäkologen aus der Geburtshilfe.

Für gynäkologische Operationen (Hysterektomie, Myomektomie, laparoskopische Eingriffe) sind Deckungssummen von 3 bis 5 Millionen Euro Standard; Harnleiter- und Blasenverletzungen als operative Komplikationen sind in der Grunddeckung enthalten. Reproduktionsmedizin und IVF sind ein wachsendes Feld, das von manchen Versicherern gesondert bewertet wird.

Worauf Gynäkologen besonders achten sollten

Gynäkologen sollten prüfen, ob ihre Police eine ausreichend lange Nachmeldefrist für Geburtsschadensfälle enthält; in manchen Bundesländern können Ansprüche für durch einen Geburtsschaden dauerhaft geschädigte Kinder noch Jahrzehnte nach dem Schadenereignis geltend gemacht werden. Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen mit Geburtshilfe, die Deckungssumme regelmäßig zu überprüfen und dabei aktuelle Urteilssummen zu berücksichtigen.

Typische Fehler bei Gynäkologen

Ein häufiger Fehler ist die Wahl einer zu niedrigen Deckungssumme aus Kostengründen; bei einem schweren Geburtsschadenfall kann eine unzureichende Deckungssumme zur persönlichen Haftung des Arztes mit dem Privatvermögen führen. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer Police für IVF-Behandlungen in Praxen, die Reproduktionsmedizin anbieten, ohne dies dem Versicherer gemeldet zu haben. Dritter Fehler: fehlende Anpassung der Police nach Einstieg in die Geburtshilfe.

Fazit

Gynäkologen mit Geburtshilfe müssen die höchsten Deckungssummen aller Facharztgruppen wählen; die entsprechend hohen Prämien sind angesichts der möglichen Schadensdimensionen keine Sparposition. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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