Die Berufshaftpflicht für Internisten variiert stark je nach Tätigkeitsprofil: Ein niedergelassener Internist ohne Schwerpunkt hat ein anderes Risikoprofil als ein Internist mit Schwerpunkt Gastroenterologie, der täglich Koloskopien mit Polypektomien durchführt, oder ein interventioneller Kardiologe. Die Police muss das tatsächliche Tätigkeitsspektrum präzise abbilden.
Das Wichtigste in Kürze
- Internisten ohne Interventionen haben ein mittleres Risikoprofil; Jahresprämien zwischen 1.500 und 3.500 Euro sind typisch
- Gastroenterologen mit Koloskopien und Polypektomien brauchen höhere Deckungssummen für Perforationskomplikationen
- Internistische Onkologen, die Chemotherapien administrieren, benötigen einen Einschluss für Zytostatikaschäden
Berufshaftpflicht speziell für Internisten
Internisten können je nach Schwerpunkt sehr unterschiedliche Prämien haben. Ein allgemein-internistischer Niedergelassener ohne Interventionen zahlt etwa 1.500 bis 2.500 Euro pro Jahr. Ein Gastroenterologe mit Koloskopie-Programm (50 bis 100 Koloskopien pro Monat) zahlt 3.000 bis 5.000 Euro. Ein niedergelassener interventioneller Kardiologe mit Herzkatheterlabor kann Prämien von 8.000 Euro und mehr haben.
Internisten, die Infusionstherapien (Eiseninfusionen, Bisphosphonate, Chemotherapie-Begleittherapien) anbieten, müssen Infusionskomplikationen in der Police einschließen; anaphylaktische Reaktionen auf Infusionen sind ein relevantes Haftungsthema.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Internisten sollten bei Veränderungen ihres Tätigkeitsprofils (z.B. Aufnahme eines Endoskopie-Programms, Erweiterung in die Onkologie) den Versicherer unverzüglich informieren; Erweiterungen, die nicht gemeldet werden, können im Schadensfall zur Deckungsablehnung führen. Ärzteversichert unterstützt Internisten dabei, die richtige Deckungshöhe für ihr spezifisches Profil zu finden.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist die Wahl einer zu allgemeinen Police ohne Einschluss der spezifischen Schwerpunkttätigkeiten; ein Gastroenterologe, der mit einer allgemein-internistischen Police versichert ist, hat im Komplikationsfall möglicherweise keine Deckung für Koloskopie-Perforationen. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Anpassung nach Gründung einer Gemeinschaftspraxis. Dritter Fehler: keine Prüfung des Einschlusses für Hausbesuche bei Internisten, die auch Hausbesuch-Tätigkeiten anbieten.
Fazit
Internisten müssen ihre Berufshaftpflicht präzise auf ihr Tätigkeitsprofil abstimmen; insbesondere bei interventionellen Schwerpunkten sind höhere Deckungssummen und explizite Erklärungen der Tätigkeiten notwendig. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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