Die Berufshaftpflicht für Kardiologen ist stark abhängig vom Tätigkeitsschwerpunkt: Ein niedergelassener Kardiologe ohne invasive Eingriffe hat ein grundlegend anderes Risikoprofil als ein interventioneller Kardiologe mit eigenem Herzkatheterlabor. Für letztere gehört die Berufshaftpflicht zu den teuersten Versicherungskosten in der ärztlichen Praxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht-invasive Kardiologen ohne Katheter zahlen etwa 2.000 bis 4.000 Euro Jahresprämie
  • Interventionelle Kardiologen mit Herzkatheterlabor zahlen 8.000 bis 20.000 Euro pro Jahr
  • Herzschrittmacher-Implantationen und elektrophysiologische Ablationen erfordern explizite Deklaration

Berufshaftpflicht speziell für Kardiologen

Interventionelle Kardiologen, die PCI (perkutane koronare Interventionen), Herzschrittmacher-Implantationen, ICD-Implantationen oder elektrophysiologische Ablationsbehandlungen durchführen, müssen jede dieser Tätigkeitskategorien explizit im Versicherungsantrag nennen. Versicherer differenzieren stark zwischen diesen Eingriffen; eine PCI hat ein anderes Risikoprofil als eine elektrophysiologische Ablation.

Die Jahresprämien für interventionelle Kardiologen mit eigenem Herzkatheterlabor können 15.000 bis 25.000 Euro betragen; diese Kosten sind bei der Praxisgründungs-Kalkulation zu berücksichtigen. Im stationären Bereich ist der Kardiologe häufig durch die Krankenhauspolice abgedeckt; beim Wechsel in die Niederlassung entfällt dieser Schutz.

Worauf Kardiologen besonders achten sollten

Kardiologen, die einen Hybrid-Katheterraum betreiben (Kombination von Herzkatheterlabor und OP-Saal), müssen prüfen, ob ihre Police diese Hybridnutzung abdeckt; es entstehen Risikoprofile aus beiden Bereichen. Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen mit interventioneller Tätigkeit, die Deckungssumme auf mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall festzusetzen.

Typische Fehler bei Kardiologen

Ein häufiger Fehler ist die Nicht-Deklaration von elektrophysiologischen Ablationsbehandlungen; diese Eingriffe haben ein erhöhtes Risikoprofil und sind in Standardpolicen für Internisten/Kardiologen häufig nicht enthalten. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Anpassung der Deckungssumme nach deutlichem Anstieg des Katheterlabor-Volumens. Dritter Fehler: keine Prüfung der Deckung für Schrittmacher-Infektionen, die oft erst Monate nach der Implantation auftreten.

Fazit

Kardiologen müssen je nach Tätigkeitsprofil sehr unterschiedliche Berufshaftpflicht-Konfigurationen wählen; insbesondere beim Einstieg in die interventionelle Kardiologie ist eine sorgfältige Prämienplanung und Police-Gestaltung essenziell. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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