Die Berufshaftpflicht für Kinderärzte muss die besonderen Risiken der Pädiatrie abdecken: Dosierungsfehler bei gewichtsabhängiger Medikamentengabe, Diagnosefehler bei Erkrankungen mit untypischer Präsentation bei Kindern und Komplikationen bei Impfungen. Kinderärzte haben zudem eine besondere Verantwortung gegenüber einer Gruppe von Patienten, die sich selbst nicht äußern können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jahresprämien für Kinderärzte liegen bei etwa 1.800 bis 3.500 Euro, abhängig von Tätigkeitsumfang und Spezialisierung
  • Impfkomplikationen müssen in der Police eingeschlossen sein; obwohl selten, können sie zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen
  • Kinderärzte mit Zusatzqualifikationen (Neonatologie, Pädiatrische Intensivmedizin) brauchen angepasste Deckungssummen

Berufshaftpflicht speziell für Kinderärzte

Für niedergelassene Kinderärzte ohne Spezialisierung sind die Prämien der Berufshaftpflicht im mittleren Bereich; das Risikoprofil ist vergleichbar mit dem allgemeiner Internisten. Die besonderen Risiken der Pädiatrie liegen nicht in operativen Komplikationen, sondern in Diagnosefehlern und Medikationsfehlern; beide Fehlerkategorien können in der Police durch ausreichend hohe Deckungssummen für Personenschäden abgesichert werden.

Kinderärzte, die im Bereich der Neonatologie tätig sind, haben ein deutlich höheres Risikoprofil: Fehler in der neonatologischen Intensivmedizin können zu dauerhaften Behinderungen führen, die Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe begründen; die Berufshaftpflicht muss diesen Bereich explizit einschließen.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Kinderärzte sollten prüfen, ob ihre Police Haftungsansprüche aus Impfkomplikationen einschließt; diese sind selten, aber bei schwerwiegenden Impfschäden können Schadensersatzforderungen entstehen. Außerdem sollten Kinderärzte die Deckungssumme für Dauerschäden bei Kindern besonders hoch wählen, da der Verdienstentgang bei Kindern sehr lange Zeiträume umfasst. Ärzteversichert berät Kinderärzte dabei, das richtige Gleichgewicht zwischen Prämie und Deckungsumfang zu finden.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Deklaration von U-Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen; obwohl diese Leistungen Kassenleistungen sind, begründen Fehler dabei Haftungsansprüche, die in der Berufshaftpflicht gedeckt sein müssen. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Anpassung der Police nach Aufnahme einer kinderpsychiatrischen Tätigkeit. Dritter Fehler: keine explizite Deklaration von Jugendmedizin-Tätigkeiten bis 18 Jahre.

Fazit

Kinderärzte benötigen eine Berufshaftpflicht, die die besonderen Dosierungsrisiken und Diagnoseanforderungen der Pädiatrie abdeckt; bei neonatologischer Tätigkeit sind erheblich höhere Deckungssummen als im Durchschnitt notwendig. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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